Liebich ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden – änderte danach aber den Geschlechtseintrag. Nun sollte der Rechtsextremist seine Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Doch der Verurteilte hatte offenbar andere Pläne.

Rechtsextremist Marla-Svenja Liebich sollte am heutigen Freitag seine Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Doch dazu kam es nicht: Der 53-Jährige deutet an, ins Ausland geflohen zu sein.

„Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet“, schreibt der Rechtsextremist am Freitagabend geheimnisvoll auf seinem X-Account zu einer Illustration, die ihn in Frauenkleidung vor der Basilius Kathedrale in Moskau zeigt. Zu lesen darauf: „Liebesgrüße aus Moskau“ und „James Bond“ – womöglich ein Hinweis auf seinen aktuellen Aufenthaltsort? Was nun folge, sei „ein internationaler Haftbefehl“, so Liebich.

Weiter schreibt der Rechtsextremist: „Die ganze Welt sieht, wie das Regime Deutschland die Hosen runterlässt. Polizei wird international alarmiert, um eine Frau zu jagen, die für Worte ins Gefängnis soll.“ Seinen Post versieht Liebich mit dem Hashtag „runningwoman“ (dt. rennende Frau).

Statt der angekündigten Pressekonferenz vor dem Gefängnis richtet sich Liebich in einer Sprachnachricht auf einem Telegram-Kanal an die Strafverfolgungsbehörden und verhöhnt diese. Er sei unpässlich und könne an „dieser schönen Zusammenkunft heute“ nicht teilnehmen. Nach reiflicher Überlegung habe Liebich sich dazu entschieden, das Land zu verlassen. „Heute bin ich nicht mehr hier, sondern in Sicherheit, in einem Drittland.“

„Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen“, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe sich allerdings nicht gestellt. Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl, erklärte Cernota. Nach ihr werde gefahndet. Dazu, wie die Fahndungsmaßnahmen aussehen, machte Cernota „aus operativtaktischen Gründen“ keine Angaben.

Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden – damals noch als Sven Liebich.

Vor seinem Haftantritt hatte das Bundesjustizministerium betont, dass es keinen zwingenden Grund gebe, Liebich in einem Frauengefängnis unterzubringen. „Beim Umgang mit trans, inter und nicht-binären Gefangenen müssen sich die Länder nicht allein am Geschlechtseintrag der betreffenden Person orientieren“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND). „Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen, bei der Unterbringung die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen.“

Sie fügte außerdem Beispiele für andere Entscheidungen hinzu: „Mehrere Bundesländer haben schon heute Regelungen geschaffen, die speziell die Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangenen betreffen: so zum Beispiel Berlin oder Hessen. Diese Regeln ermöglichen differenzierende Lösungen im Einzelfall.“

Auch die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), betonte: „Das sächsische Justizvollzugsgesetz ermöglicht explizit Einzelfallabwägungen für solche Fälle.“

Der anstehende Haftantritt befeuert auch die Koalitions-Debatte über die erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am gerade erst in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz.

Koch warnt: „Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen. Sie nutzen alle möglichen Mittel, um uns als Gesellschaft verächtlich zu machen und Hass und Hetze zu säen. Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen.“

Mit dem im November in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist allerdings vereinbart, diese Regelungen bis zum Juli 2026 zu überprüfen.

jm/dpa/saha