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Bald tritt in der EU eine Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen in Kraft. Sie soll mehr Sicherheit schaffen und Betrugsfälle erheblich reduzieren.

Frankfurt – Ab dem 9. Oktober 2025 tritt im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht in Kraft: die sogenannte Empfängerüberprüfung. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zahlungsverkehr sicherer zu gestalten und Betrugsversuche einzudämmen. Künftig wird bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen.

Weicht das Ergebnis von den eingegebenen Daten ab, erhalten Zahlende eine direkte Rückmeldung. Sie entscheiden dann selbst, ob die Transaktion dennoch durchgeführt werden soll.

Banken in der EU: Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug

Die neue Regelung ergänzt bereits bestehende Sicherheitsmechanismen der Banken und soll eine zusätzliche Hürde gegen Kriminalität im Zahlungsverkehr darstellen. Besonders Überweisungen an falsche Empfänger sollen dadurch verhindert werden.

Allerdings betonen laut Bankenverband Fachleute, dass viele Betrugsfälle ihren Ursprung außerhalb des eigentlichen Bankings haben – etwa durch Phishing-Mails, Anrufe oder manipulierte Nachrichten in sozialen Medien. Damit der Schutz wirksam greift, sei daher auch die Aufmerksamkeit der Verbraucher sowie die Sorgfalt von Rechnungsstellern gefragt.

Stift und Überweisungsschein Girokonto. (Symbolbild)Ab 9. Oktober 2025 wird die Empfängerüberprüfung für Banken verpflichtend. © Uwe Anspach/dpaBetrug vermeiden: IBAN und Name müssen klar ausgewiesen sein

Damit die Empfängerüberprüfung reibungslos funktioniert, müssen die Angaben zu IBAN und Empfängernamen auf Rechnungen klar und eindeutig ausgewiesen sein. Banken und Sparkassen wollen ihre Geschäftskunden dabei unterstützen, eindeutige Aliasbezeichnungen oder Handelsnamen im System zu hinterlegen. Auf diese Weise lassen sich Unstimmigkeiten vermeiden, die ansonsten bei der Prüfung zu Rückfragen führen könnten.

Ablauf der Überprüfung

Die technische Umsetzung sieht vor, dass die Bank der Zahlenden bei der Empfängerbank nachfragt, ob Name und IBAN zusammenpassen. Drei Ergebnisse sind möglich:

  • Name und IBAN stimmen überein.
  • Sie stimmen nahezu überein – in diesem Fall wird zusätzlich der korrekte Name angezeigt.
  • Sie stimmen nicht überein.

Diese Rückmeldung erscheint unmittelbar nach der Eingabe der Überweisungsdaten. Bei Abweichungen können Zahlende die Zahlung abbrechen oder sich mit dem Empfänger in Verbindung setzen, um mögliche Fehler zu klären. Die Empfängerüberprüfung gilt ausschließlich für Zahlungskonten. Festgeld-, Kredit- oder Sparkonten sind ausgenommen. Sie wird nicht nur im Online-Banking angewendet, sondern auch bei Überweisungen am Bankschalter. Für Bankkunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Sonderregelung für europäische Unternehmen

Für Unternehmen gibt es eine Sonderregelung: Bei Sammelüberweisungen, etwa für Gehaltszahlungen, können sie die Empfängerüberprüfung deaktivieren. So soll der Verwaltungsaufwand für regelmäßige Zahlungen an bekannte Empfänger reduziert werden. Die Empfängerüberprüfung gilt zunächst für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Euroraums. Eine Ausweitung ist bereits vorgesehen: Bis spätestens 9. Juli 2027 soll die Pflicht in allen EU-Mitgliedstaaten greifen. Auch Island, Liechtenstein und Norwegen können sich der Regelung anschließen.