Der Fall der von Abschiebung bedrohten Kirchenmusikerin Mizuki Ikeya sorgte bundesweit für Empörung. Nun darf die Japanerin bleiben, erwartet von der Kirche aber eine Entschuldigung.
Der Fall der Kirchenmusikerin Mizuki Ikeya fand im Herbst letzten Jahres über Stuttgart hinaus Aufmerksamkeit. Der Japanerin drohte nach neun Jahren in Deutschland die Abschiebung – unter anderem ausgelöst durch die Kündigung ihrer Stelle als Organistin in der Kirchengemeinde Stuttgart-Neckar. Anderthalb Jahre danach stellt sich Mizuki Ikeya die Frage: Wären ihr all die Sorgen, die Verunsicherung und die Existenzangst erspart geblieben, hätte ihre Arbeitgeberin, die Kirchengemeinde, sich kundig gemacht und der Kirchenmusikerin nicht vorschnell gekündigt? Wolfgang Armbruster, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen und bundesweit anerkannter Ausländer- und Aufenthaltsrechtsexperte sagt: „Man hätte jemanden zurate ziehen müssen, um nachzufragen, ob man die Musikerin weiterbeschäftigen darf“. Die Antwort wäre klar gewesen: Ja.