Berlin – Gestern war sein letzter Tag als Bundestagsabgeordneter. Ab heute ist der grüne Ex-Vizekanzler Robert Habeck wieder Privatmann. Aber seine Bezüge aus öffentlichen Kassen laufen vorerst weiter – sie stehen ihm unabhängig von neuen Jobs zu.

Der frühere Wirtschaftsminister hat Ansprüche auf Übergangsgelder und Pensionen als Ex-Regierungsmitglied und Ex-Parlamentarier.

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► So viel steht Habeck jetzt zu:

Als Bundesminister

Habeck war knapp dreieinhalb Jahre Wirtschaftsminister und Vizekanzler. Dafür steht ihm für zwei Jahre Übergangsgeld zu: die ersten drei Monate nach dem Ausscheiden das volle Amtsgehalt von rund 18.000 Euro (brutto), danach die Hälfte. Macht zusammen 243.000 Euro.

Ab 67 hat er Anspruch auf eine Ministerpension. Höhe: ca. 5000 Euro im Monat. Er kann sie aber auch schon mit 60 erhalten, dann aber mit Abschlägen.

Als Abgeordneter

Habeck war seit der Wahl 2021 auch Bundestagsabgeordneter. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft hat er Anspruch auf einen Monat Übergangsgeld in Höhe der Diäten von derzeit 11.833 Euro. Aber: Ab dem zweiten Monat werden alle Erwerbs- und Versorgungsansprüche darauf angerechnet.

Ab 67 (mit Abschlägen früher) steht dem Grünen zudem eine Abgeordnetenpension zu. Für jedes Mandatsjahr gibt es 2,5 Prozent der Diäten als Altersversorgung. In seinem Fall wären das also zehn Prozent – im Moment knapp 1200 Euro im Monat.

Aber: Habeck kann sich seine neun Abgeordnetenjahre im schleswig-holsteinischen Landtag für die Bundestagspension gutschreiben lassen. Dann würde sein Pensionsanspruch auf 3846 Euro steigen.

Habecks Pensionen werden verrechnet

Allerdings werden die Pensionen als Minister und Abgeordneter verrechnet. Habecks Gesamtversorgung läge also bei etwa 5600 Euro im Monat – beziehungsweise nach der Anrechnung der schleswig-holsteinischen Parlamentszeit bei etwa 6900 Euro. Für eine Rente in dieser Höhe müsste ein Durchschnittsverdiener 137 bzw. 169 Jahre arbeiten.