Strafmildernde Umstände
„Das Gericht nimmt Ihnen ab, dass Sie Angst vor dem Geschädigten hatten, dennoch ist es nicht richtig, von hinten auf einen Menschen mit einem Gegenstand zu schlagen“, führte Winkelmann weiter aus. Zu Gunsten des Angeklagten werteten die Richterinnen und Richter jedoch seinen Rücktritt vom Geschehen, dass keine konkrete Lebensgefahr für den Verletzten bestand, er sich bislang nichts hat zu Schulden kommen lassen und dass die Untersuchungshaft von mittlerweile fast neun Monaten belastend für ihn ist.
Strafmildernd kam der noch in der Hauptverhandlung vollzogene Täter-Opfer-Ausgleich und die Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld hinzu.