Der Berliner Senat hat beschlossen, auf insgesamt 23 Straßenabschnitten die Tempo-30-Regelungen wieder aufzuheben oder aufgeweicht. Die ursprüngliche Begründung, die Luftqualität gemäß EU-Richtlinien verbessern zu wollen, reicht aus Sicht des Berliner Senats nicht mehr aus, da die Luft an vielen Stellen besser geworden sei. Die Entscheidung ist Teil des sogenannten Lärmaktionsplan 2024-2029 und der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Berlin, wie die Senatskanzlei mitteilte.
An sieben der 41 fraglichen Straßenabschnitte allerdings sind die Schadstoffwerte weiterhin so hoch, dass das Tempolimit bestehen bleibt. Bei elf weiteren bleibt es aus Verkehrssicherheitsgründen bei Tempo 30 – etwa vor Kitas oder Altenheimen. Zudem soll an 16 Straßenabschnitten zwar tagsüber Tempo 50 gelten, in den Zeiten von 22 bis 6 Uhr wird es jedoch weiterhin eine nächtliche Tempo 30-Regelung aus Lärmschutzgründen geben.
Auf diesen Straßenabschnitten wird Tempo 30 vollständig aufgehoben
- Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz (Mitte)
- Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße (Mitte)
- Invalidenstraße von Alexanderufer (Sandkrugbrücke) bis Scharnhorststraße (Mitte)
- Wilhelmstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße (Mitte)
Auf diesen Straßenabschnitten wird nur nachts Tempo 30 gelten
- Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße (Steglitz-Zehlendorf)
- Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße (Tempelhof-Schöneberg)
- Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee (Neukölln)
- Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Emser Straße (Tempelhof-Schöneberg)
- Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße (im vorstehenden Abschnitt integriert)
- Joachimsthaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm (Charlottenburg-Wilmersdorf)
- Klosterstraße von Brunsbütteler Damm bis Pichelsdorfer Straße (Spandau)
- Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße (Mitte)
- Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße (Tempelhof-Schöneberg)
- Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße (Tempelhof-Schöneberg)
- Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm (Reinickendorf)
- Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer (Mitte)
- Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke (Tempelhof-Schöneberg)
- Scharnweberstraße-Müllerstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße (Reinickendorf)
- Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße (Mitte)
- Tempelhofer Damm von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof (Tempelhof-Schöneberg)
In den Plänen des Senats ist außerdem vorgesehen, dass Straßenabschnitte, die bislang einer Tempo-30-Beschränkung unterlagen, nur teilweise davon befreit werden. Bei ausgewählten Abschnitten wurde zudem beschlossen, dass teilweise ein ganztägiges Tempo 30 oder nur teilweise ein nächtliches Tempo 30 besteht.
Hier wird das Tempo 30 auf einem Teilabschnitt aufgehoben
- Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße (Treptow-Köpenick):
Abschnitt Am Treptower Park bis Beermannstraße: Tempo 30 ganztags wird aufgehoben
Abschnitt Beermannstraße bis Karl-Kunger-Straße: Tempo 30 ganztags bleibt bestehen
Hier wird das Tempo 30 teilweise in eine nächtliche Beschränkung umgewandelt
- Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee (Charlottenburg-Wilmersdorf)
Abschnitt Kantstraße bis Bismarckstraße: künftig nächtliches Tempo 30
Abschnitt Bismarckstraße bis Otto-Suhr-Allee: Tempo 30 ganztags bleibt bestehen - Torstraße Prenzlauer Allee bis Chausseestraße (Mitte)
Abschnitt Prenzlauer Allee bis Rosenthaler Platz: künftig nächtliches Tempo 30
Abschnitt Rosenthaler Platz bis Chausseestraße: Tempo 30 ganztags bleibt bestehen