Flughafen Düsseldorf

Polizei nimmt mehrere Reisende bei der Einreise fest

03.09.2025 – 09:16 UhrLesedauer: 1 Min.

Polizei am Düsseldorfer Flughafen: Die IS-Anhängerin war aus der Türkei eingereist. (Archivbild)Vergrößern des Bildes

Polizisten am Flughafen Düsseldorf (Archivbild): Erfolgreiche Festnahmen bei Einreisekontrollen. (Quelle: Reichwein/imago-images-bilder)

Am Flughafen Düsseldorf klicken die Handschellen. Bei Einreisekontrollen entdecken Bundespolizisten mehrere zur Fahndung ausgeschriebene Reisende.

Die Bundespolizei hat am Dienstagabend drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen am Flughafen Düsseldorf verhaftet. Nach Angaben der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin wurden die Festnahmen im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrollen durchgeführt.

Zunächst kontrollierten die Beamten einen 27-jährigen Syrer bei der Einreise aus Beirut. Gegen den Mann habe seit Mai ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Betruges in zwei Fällen vorgelegen. Der in Niedersachsen lebende Mann sei im Dezember 2024 rechtskräftig verurteilt worden. Die Geldstrafe von 330 Euro habe ein Familienangehöriger für ihn bezahlt, wodurch er eine Ersatzfreiheitsstrafe von elf Tagen abwenden konnte.

Später stellten die Bundespolizisten bei einer 35-Jährigen fest, dass gegen sie ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Lübeck wegen mutmaßlichen Diebstahls vorlag. Die Frau sei trotz ordnungsgemäßer Ladung der Hauptverhandlung ferngeblieben, weshalb die Fahndung veranlasst worden sei. Zudem habe die Staatsanwaltschaft Lübeck einen Vollstreckungsauftrag zur Vermögensfahndung von knapp 800 Euro gegen die Frau erlassen. Die in Lübeck lebende Frau habe den Betrag bezahlt und sei anschließend an die Justizbehörden überstellt worden.

Am späten Dienstagabend kontrollierten die Beamten außerdem einen Mann bei der Einreise aus Pristina. Gegen den 43-Jährigen habe die Staatsanwaltschaft Bielefeld einen Erzwingungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz erlassen. Der im Landkreis Osnabrück lebende Mann habe die Geldbuße von 50 Euro vor Ort bezahlt und damit eine eintägige Erzwingungshaft abgewendet.