Die Grüne Fraktion im Landschaftverband Westfalen-Lippe, zu der auch die Osthälfte des Ruhrgebiets zählt, hat eine Warnung zur drohenden Einschränkung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Das CDU geführte „Landesministerium für Heimat, Wohnen, Bau und Digitalisierung NRW“ hat einen neuen Gesetzentwurf zum Denkmalschutz vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf, der im Herbst 2025 beschlossen werden soll, dürfte den Denkmalschutz in NRW massiv gefährden.
Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die CDU-Ministerin Ina Scharrenbach „einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung und weiterer Vorschriften im Lande NRW“ als Ministerin-Entwurf über die Sommerpause in die Verbändeanhörung gebracht hat, wie es in geübtem Bürokratiedeutsch heißt. In der umständlichen Formulierung versteckt sich aber ein massiver Angriff auf den Denkmalschutz in NRW.
CDU – Weniger Denkmalschutz für NRW
Unter anderem sollen künftig Anlagen, die der Landesverteidigung dienen oder bei sonstigen Katastrophenfällen eine Rolle spielen könnten, pauschal vom Denkmalschutz ausgenommen werden. Im Gesetzentwurf wird das mit den Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung (RRGV) des Bundes begründet. Diese Bundesrichtlinie fordert jedoch ausdrücklich auch im Kriegsfall den Schutz von Kulturgut nach der Haager Konvention.
– Es soll für Liegenschaften des Bundes, des Landes und der landesgetragenen Hochschulen und Studierendenwerke kein Antragsrecht Dritter auf Eintragung als Denkmal mehr geben.
– Das Ministerium soll künftig – ohne Begründung und an den Kommunen vorbei – Verfahren zur Unterschutzstellung und damit auch zum Abriss an sich ziehen können. Diese Veränderung ist verfassungsrechtlich bedenklich.
Folgen:
– Die Kommunen können in Sachen Denkmalschutz komplett entmachtet werden.
– Es könnten zukünftig kaum noch neue Denkmäler eingetragen werden, vorhandene würden per Ministerinentscheid bei anderweitigem Bedarf ihren Denkmalstatus verlieren. Das gilt auch für Bodendenkmäler.
– Die bisherige Fachlichkeit über die Denkmalschutzabteilungen der jeweiligen Städte oder Landkreise würde komplett ausgeschlossen.
– Es besteht die Gefahr, dass Kirchen und Gedenkstätten zukünftig aus dem Denkmalschutz fallen könnten.
Die geplanten Änderungen sind nicht nur ein weitgehender Angriff auf den Denkmalschutz, sie sind ein Angriff auf das Prinzip des Expert:innentums. Auch wenn es hier „nur“ um Gebäude und um Menschen geht und der Vorwurf deshalb etwas groß klingt. Dieser Gesetzentwurf im Bereich Denkmalschutz ist auch ein Angriff auf die Landesverfassung und in der Folge ein Angriff auf die Demokratie.
Bevor eine Novellierung der erst 2022 erfolgten Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW, die überdies in diesem Falle den Schutz der Denkmäler in empfindlicher Weise schwächt, in Kraft tritt, muss die im scharz-grünen Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode für 2025 angekündigte Evaluation der letzten Änderung erfolgen – nur so lässt sich weiterer Schaden vom kulturellen Erbe des Landes abwenden .
Sicherlich sollte die Zeit bis zum Wahltag 14. September genutzt werden, in fachlichen Wahlkampfdebatten der Kommunen diesen Entwurf zur Schwächung des Denkmalschutzes noch zu stoppen.
Der Gesetzentwurf: MMV18-4072.pdf und die Rahmenrichtlinie Gesamtverteidigung: RRGV – Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung ist mit alle Stellungnahmen und Pressemitteilungen des Denkmalschutz-Bündnisses NRW ereichbar unter dem Link:
https://denkmalschutz-erhalten.nrw/
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