Bezirksregierung Düsseldorf

Lehrerin ist seit 15 Jahren krank: Disziplinarverfahren

06.09.2025 – 13:42 UhrLesedauer: 1 Min.

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Ein Lehrerzimmer (Symbolbild): Disziplinarverfahren gegen dauerkranke Lehrerin eingeleitet. (Quelle: Martin Schutt/dpa/dpa-bilder)

Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet bezieht seit 2009 Gehalt, ohne zu unterrichten. Das Oberverwaltungsgericht NRW bestätigte nun die amtsärztliche Untersuchung.

Gegen eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, hat die Bezirksregierung Düsseldorf ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Ein Sprecher des NRW-Schulministeriums bestätigte, dass auch innerhalb der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf ein internes Disziplinarverfahren eröffnet worden sei. Der „Spiegel“ hatte zuerst über den Fall berichtet.

Die Bezirksregierung Düsseldorf war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Nach Informationen des „Spiegel“ betrifft das Disziplinarverfahren innerhalb der Behörde die zuständige Person.

Der Fall der Lehrerin wurde durch einen Rechtsstreit öffentlich bekannt. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied Mitte August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf. Das Gericht bestätigte damit die Position des Landes, das als Dienstherr die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um die Dienstfähigkeit der Beamtin zu prüfen.

Die Lehrerin hatte gegen diese Anordnung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt. Sie kritisierte die Maßnahme nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar und bezeichnete die psychische Untersuchung als Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht. Die OVG-Richter folgten diesen Argumenten nicht und bestätigten die Entscheidung der Vorinstanz.

Die Beamtin hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Die ersten Krankschreibungen dokumentierten psychische Probleme. Danach folgten weitere Krankschreibungen, ohne dass das Land eingriff. Das OVG bezeichnete dieses Vorgehen als unverständlich, erklärte jedoch, dies sei für die aktuelle Entscheidung unerheblich.