Prozess in München
Neun Jahre Haft für mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. gefordert
08.09.2025 – 15:32 UhrLesedauer: 2 Min.
Hanna S. vor dem Oberlandesgericht München (Archivbild): Dort muss sich die Nürnbergerin seit Februar verantworten. (Quelle: Alf Meier/dpa/dpa-bilder)
Im Prozess gegen Hanna S. fordert die Bundesanwaltschaft neun Jahre Haft. Die 30-Jährige soll mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest brutal angegriffen haben.
Im Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. hat die Bundesanwaltschaft neun Jahre Haft gefordert. Die beiden Vertreterinnen des Generalbundesanwalts sehen die Vorwürfe des versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als erwiesen an.
Die 30-jährige Kunststudentin aus Nürnberg steht seit Februar dieses Jahres vor dem Oberlandesgericht München. Sie soll im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren mutmaßlichen Linksextremisten in Budapest Menschen brutal zusammengeschlagen haben, die sie dem rechtsextremen Spektrum zuordneten.
Die Angriffe ereigneten sich in der ungarischen Hauptstadt während des sogenannten „Tags der Ehre“. Zu diesem Tag kamen Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken.
Verteidiger Yunus Ziyal bezeichnete das Event zu Prozessbeginn als „Neonazi-Schaulaufen“ und erklärte: „Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.“
In einem Fall soll Hanna S. auf dem Arm eines Mannes gekniet haben, um ihn an der Verteidigung gegen Schläge und Tritte zu hindern. Der Mann sei angegriffen worden, „weil er ein politisch Andersdenkender war“.
Die Bundesanwältin betonte in ihrem Plädoyer: „Es gibt in einem Rechtsstaat unter keinen Umständen gute politische Gewalt.“ Sie sprach von „Gewaltterrorismus“ und erklärte, die Angeklagte vertrete einen militanten Antifaschismus und lehne den demokratischen Rechtsstaat ab.
Nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft folgen die Schlussvorträge von Nebenklage und Verteidigung. Das Urteil wird für den 26. September erwartet.