Die Frau leidet noch heute unter dem, was sie erleiden musste. Sie ist Opfer eines sogenannten Stalkers geworden – also eines Mannes, der ihr immer wieder auflauerte, sie gegen ihren Willen bedrängte, Kontakt aufnahm. In dem Fall, der sich in Augsburg abgespielt hat, ist ihr Peiniger ihr Ex-Freund; eine in derartigen Situationen nicht seltene Konstellation. Am Mittwoch soll der Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht starten. Es ist derweil nicht das erste Mal, dass sich der 61-Jährige wegen vergleichbarer Vorwürfe vor einem Gericht verantworten muss.
Den Ermittlungen zufolge sollen der Angeklagte und die Frau eine Beziehung geführt haben. 2022 machte sie Schluss. Nach Angaben des Amtsgerichtes wollte der Angeklagte die Trennung nicht akzeptieren und suchte immer wieder die Nähe der Frau. Das änderte auch dann nicht, als sie sich in ihrer Not an die Justiz wandte und dem heute 61-Jährigen mit einem sogenannten Gewaltschutzbeschluss untersagt wurde, sich seiner früheren Partnerin zu nähern. Als er das erste Mal wegen Nachstellung verurteilt wurde und eine Bewährungsstrafe erhielt, enthielt das Urteil unter anderem den Passus, dass der Mann sich der Frau nicht nähern darf.
Prozess in Augsburg: Stalker soll Ex-Freundin das Leben zur Hölle gemacht haben
Eine Auflage, der der Mann laut Anklage ignorierte. Es folgte ein weiterer gerichtlicher Beschluss, wonach der 61-Jährige sich seinem Opfer nicht nähern darf, ein weiteres Strafverfahren, ein weiteres Urteil, zudem wurde die ursprüngliche Bewährung widerrufen. Die bereits erheblichen Konsequenzen beeindruckten den 61-Jährigen aber offenbar nicht allzu viel, folgt man der jetzigen Anklage. Laut Amtsgericht kam es im Zeitraum zwischen dem 6. Oktober und dem 17. April erneut „zu diversen Annäherungen des Angeklagten, die wiederum zu massiven Einschränkungen der Geschädigten in deren Lebensführung führten“. So soll der Mann die Frau unter anderem mehrfach an ihrer Wohnung abgepasst haben.
Um diese mutmaßlichen Delikte dreht sich der Prozess am Mittwoch. Sollte der 61-Jährige wieder verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe. Zu vergleichbaren Verhandlungen kommt es in Augsburg nicht ständig, aber doch regelmäßig. 2023 etwa wurde ein Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, der ebenfalls seiner Ex-Freundin das Leben zur Hölle gemacht, sie etwa online gedemütigt hatte. Er hatte unter anderem mit den Daten und einem Foto der Frau ein Konto im Internet eingerichtet und unter ihrem Namen „Sex-Massagen mit Happy End“ angeboten. Das Urteil: 14 Monate Knast.
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Jan Kandzora
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