Karlsruhe (Baden-Württemberg) – Vor 31 Jahren wurde das 13-jährige Pferdemädchen Sabine Back ermordet. Im Dezember vor einem Jahr wurde ein Verdächtiger zu sechs Jahren Jugendhaft verurteilt. Jetzt hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil wieder auf.
Rückblick. Am 15. Dezember 1993 hörten Zeugen die verzweifelten Schreie der Schülerin vom Scheunenboden eines Reiterhofs in Karlstadt-Wiesenfeld (Bayern). Zwei Tage später wurde ihre Leiche in einer mit einer Betonplatte verschlossenen Güllegrube entdeckt.
Auf diesem Reiterhof in Bayern wurde Sabine 1993 getötet
Foto: Hannes Kohlmaier
Zunächst nahm die Polizei einen Freund (15) des Mädchens fest – er wurde angeklagt, aber freigesprochen. Dann geriet Stallhelfer Torsten E. (damals 17, heute 48) in den Fokus. Doch erst 2021 brachten moderne DNA-Analysen neue Bewegung in den Fall.
DNA-Spuren des Angeklagten an Sabines Slip
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stießen Ermittler am Tatort auf eindeutige Spuren: Auf der Innenseite der Jeans, am Slip und sogar auf der Slipeinlage des Mädchens fanden sie DNA – darunter Sperma, das klar Torsten E. zugeordnet werden konnte. Laut Staatsanwaltschaft soll er die 13-Jährige damals vergewaltigt, getötet, geschändet und ihre Leiche in eine Güllegrube geworfen haben.
Ende 2024 verurteilte das Landgericht Würzburg den Kfz-Mechaniker wegen Mordes zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe. Doch die Verteidigung ging in Revision. Anwalt Hans-Jochen Schrepfer verwieß auf die DNA-Spuren – und sieht darin aber auch Raum für andere Szenarien. Er spricht von möglichen einvernehmlichen Kontakten, weiteren Tätern und hält es sogar für möglich, dass sein Mandant Sabine nicht getötet hat.
Sabine Back wurde nur 13 Jahre alt. Bevor sie ermordet wurde, hielt sie sich gern auf dem Reiterhof auf
Foto: Privat
BGH sieht Lücken in der Beweislage
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag das Urteil aus dem Dezember aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe sehen Lücken in der Beweislage, das Urteil sei fehlerhaft, wie zuerst die „Main-Post“ berichtete. Der Angeklagte hatte sich im Prozess nie zur Tat geäußert.
Jetzt muss eine andere Kammer des Landgerichts Würzburg den Fall neu aufrollen. Bis dahin dürfte es dauern. Fest steht: Jede Tat außer Mord ist nach so vielen Jahren längst verjährt – nur die Frage nicht: Wer hat Sabine getötet?