Die Klage Österreichs wurde abgewiesen. (picture alliance / dpa / Soeren Stache)
Die Richter urteilten, die EU-Kommission sei zu Recht davon ausgegangen, dass einige wirtschaftliche Aktivitäten in dem Bereich zum Klimaschutz beitragen könnten.
Die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung war Anfang 2022 nach langen Debatten erweitert worden. Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten danach als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und – im Fall von Gas – noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen. Das Klassifizierungssystem soll Unternehmen und Bürgern dabei helfen, klimafreundliche Projekte zu identifizieren und dort Geld zu investieren.
Dagegen hatte Österreich, das schon 1978 die Atomenergie verboten hat, geklagt.
Diese Nachricht wurde am 10.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.