„Wo Vereinfachung und Kontrolle draufstehen, ist Kontrollverlust drin: Die geplante Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz im Rahmen des EU-Projekts ‚MyHealth@EU‘ ebnet den Weg in Richtung eines EU-weit gläsernen Patienten, der nicht mehr Herr über hochgradig sensible und höchstpersönliche Informationen ist, nämlich über die eigenen Gesundheitsdaten. SPÖ-Gesundheitsministerin Korinna Schumann greift mit dieser Novelle in vielfacher Weise massiv in die Grundrechte und die Souveränität unserer Bürger ein“, erklärte heute, Mittwoch, der Vorsitzende des parlamentarischen Gesundheitsausschusses und FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak und forderte Schumann auf, diesen Entwurf zurückzuziehen: „Wir sagen klar nein zu einer EU-weiten Gesundheitsdatenbank ohne individuelle Ausstiegs-Möglichkeit, zu einem Blankoscheck der Ministerin im Umgang mit Gesundheitsdaten – Stichwort Verordnungsermächtigung – und ganz klar nein zu einer schleichenden Entmündigung der Patienten. Österreich muss die volle Souveränität über seine Gesundheitsdaten behalten – zum Schutz der Bürger“, betonte Kaniak.

Datenmissbrauch Tür und Tor geöffnet

Der Schumann-Entwurf sei in mehrfacher Hinsicht schwer bedenklich. So werde beispielsweise unter dem Deckmantel der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung die Grundlage für eine EU-weite Gesundheitsdatenbank gelegt – mit dem Ergebnis, dass noch mehr sensible Daten in digitale Systeme wanderten, deren Sicherheit nicht nur von Österreich, sondern auch von europäischen Schnittstellen abhänge. „Österreich darf nicht sehenden Auges in eine Abhängigkeit von EU-weiten Strukturen gehen, die wir selbst kaum kontrollieren können“, so Kaniak. Besonders kritisch sei darüber hinaus die Einrichtung einer „Nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit“ zu sehen, die als zentrale Datendrehscheibe fungieren solle: „Im Gesetzesentwurf bleibt nämlich im Grunde völlig offen, ob diese Stelle unkontrollierten Zugriff auf ELGA, den e-Impfpass oder sensible Spitalsdaten erhält. Allein das öffnet dem Datenmissbrauch Tür und Tor“, warnte Kaniak.

Gesundheitssystem hätte viel dringendere Probleme

Es sei nicht nur unklar, welche personenbezogenen Daten tatsächlich in „MyHealth@EU“ einfließen würden, sondern auch die Begriffe „Verarbeitung“ bzw. „verfügbar gemachte“ Daten seien viel zu weit gefasst. Die sogenannte Freiwilligkeit bzw. die Opt-in-Variante in Zusammenhang mit der Freigabe der eigenen Gesundheitsdaten für MyHealth@EU sei im Übrigen zeitlich begrenzt: „Ab 2029 wird aus dem sogenannten Einverständnis die Notwendigkeit des Widerspruchs: Denn mit der Verordnung über den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EDHS) droht ein verpflichtendes System, das ausschließlich die Opt-out-Variante vorsieht, was von den Mitgliedsstaaten ausgeübt werden kann. Wir fordern eine unmissverständliche, dauerhafte und einfach auszuübende Opt-out-Möglichkeit, die gesetzlich klar verankert wird. Österreich – und damit die Bürger – müssen Herren über die eigenen Gesundheitsdaten bleiben“, erklärte Kaniak. „Anstatt die sensibelsten Daten der Österreicher vorauseilend leichtfertig an Brüsseler Strukturen auszuliefern, sollte sich die Verlierer-Koalition endlich um die realen Probleme im heimischen Gesundheitssystem kümmern, vom Ärztemangel bis zur Zwei-Klassen-Medizin!“

Einfallstor für ministerielle Willkür jenseits des Parlaments

Kaniak verortete insgesamt im Entwurf eine gewisse „Schwammigkeit“ bei vielem, wo es um den Schutz der Daten und die Rechte der Bürger ginge. „Ob gewollt oder nicht, sei einmal dahingestellt. So geht’s jedenfalls nicht! Und was gar nicht geht, ist die die geplante Verordnungsermächtigung in § 28c des Gesetzesentwurfs: Damit erhält der Gesundheitsminister einen Blankoscheck, um per Verordnung und somit ohne jede parlamentarische Kontrolle die Spielregeln für den Datenschutz bei Gesundheitsdaten festzulegen. Das ist ein Einfallstor für ministerielle Willkür. Gerade nach den Erfahrungen mit dem Corona-Zwangsregime muss klar sein: Datenschutz darf nicht vom Gutdünken eines Ministers abhängen, sondern braucht eine solide gesetzliche Basis. Wir Freiheitlichen stellen uns jedenfalls schützend vor die Daten und Grundrechte unserer Bürger!“, erklärte Kaniak.