Die Männer hatten laut der Bundesanwaltschaft wiederholt paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert. „Dabei wurden vor allem der Häuserkampf, der Kampf mit (Schuss-)Waffen, Nacht- und Gewaltmärsche sowie Patrouillengänge eingeübt“, hieß es in der Mitteilung zur Anklage. Zudem habe sich die Gruppierung militärische Ausrüstungsgegenstände wie Tarnfleckanzüge, Gefechtshelme, Gasmasken und Schutzwesten besorgt.