Der Knackpunkt beim Data Act ist, dass die Hersteller keine Datensilos anlegen dürfen, auf die nur sie exklusiven Zugriff haben. Stattdessen erhalten Nutzer das Zugriffsrecht auf ihre Daten.

Nutzer können auch entscheiden, wer die Daten verwenden darf. Für die Autohersteller bedeutet das aber auch, dass sie entsprechende technische Möglichkeiten schaffen müssen, damit zum Beispiel freie Werkstätten auf gespeicherte Daten zugreifen können.

In einem Jahr greift die nächste Stufe des Data Acts: Ab 12. September 2026 müssen neue Fahrzeuge so konstruiert sein, dass der Datenzugriff technisch von Anfang an möglich ist.

Zwar sind die grundsätzlichen Ideen hinter dem Data Act gut für Verbraucher, es gibt aber auch Kritik: Während Verbraucher mehr Transparenz und Freiheit erhalten, warnen Hersteller vor Risiken für ihre Geschäftsgeheimnisse.

Auch Datenschutz-Experten befürchten Missbrauch, wenn sensible Fahrzeugdaten unbedacht mit Dritten geteilt werden. Der ADAC fordert auch deshalb sektorspezifische Regeln, die den besonderen Anforderungen der Autobranche gerecht werden.

Kritik gibt es auch vom Digitalverband Bitkom und dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In Deutschland herrsche wegen der EU-Verordnung noch viel Unsicherheit. Der Gesetzgeber habe es in der 20-monatigen Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung in deutsches Recht zu überführen, beklagten beide Verbände. Dadurch fehle es an klaren Ansprechpartnern bei den Behörden.

Ob sich die neuen Regeln in der Praxis durchsetzen, hängt stark davon ab, wie nutzerfreundlich Hersteller den Datenzugang gestalten und ob Autofahrer ihre neuen Rechte tatsächlich aktiv einfordern und nutzen.

(mit Material von dpa)