Weil sie gegen das sächsische Schulgesetz verstoßen hat, muss eine Mutter in Leipzig 300 Euro zahlen. Von August 2021 bis Januar 2023 soll die 51-Jährige ihr Kind nicht zur Schule angemeldet haben. Der Fall sollte am Dienstag am Amtsgericht verhandelt werden, weil die Frau Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegte. Wie ein Gerichtssprecher MDR SACHSEN sagte, nahm die Mutter ihren Einspruch zurück. Somit bleibe es bei dem, was im Bußgeldbescheid festgelegt wurde.
In Sachsen gilt für alle Kinder und Jugendlichen eine gesetzliche Schulpflicht. Beginn der Schulpflicht ist für Kinder, die bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres (Einschulungsjahr) sechs Jahre alt sind. Die Schulpflicht besteht grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Jugendlichen. Auszubildende sind bis zum Ende ihrer Berufsausbildung berufsschulpflichtig.
Für Jugendliche und ihre Eltern werden bei Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulverweigerung auch Hilfen angeboten. So berät die Jugendgerichtshilfe in Dresden Betroffene, ob und wie beispielsweise Bußgelder in gemeinnützige Arbeitsstunden umgewandelt werden können.