Sigrid Emmenegger ist die neue Kandidatin der SPD für die Wahl als Richterin am Bundesverfassungsgericht. Das geht aus einem gemeinsamen Schreiben der beiden parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD an ihre Fraktionen hervor, das der ZEIT vorliegt. Emmenegger könne auf eine „lange und erfolgreiche Praxiserfahrung an verschiedenen Verwaltungsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht zurückblicken“, schreiben Dirk Wiese (SPD) und Steffen Bilger (CDU).

Die Fraktionsführungen hätten in persönlichen Gesprächen ein „sehr positives Bild“ der Juristin gewinnen können, heißt es in dem Schreiben weiter. Man sei davon überzeugt, dass Emmenegger „persönlich und fachlich“ für das Amt der Verfassungsrichterin geeignet sei. Wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf SPD-Fraktionskreise berichtete, könnte die 48-Jährige bereits am 26. September im Parlament zur Wahl gestellt werden. Zuvor soll mit den Oppositionsfraktionen über die neue Kandidatin gesprochen werden.

Promovierte Juristin mit Schwerpunkt Verwaltung

Emmenegger wurde 1976 in Freiburg geboren. Von 2009 bis 2013 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht. Im Laufe ihrer Karriere war sie zudem Richterin am Verwaltungsgericht Mainz sowie am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, dessen Vizepräsidentin sie im Juli 2019 wurde. 2021 wurde die promovierte Juristin Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

© Lea Dohle

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Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD, lobte Emmenegger
als „eine starke und progressive Frau“, die eine unumstrittene fachliche
Expertise habe. „Ich freue mich sehr, dass wir uns mit der Union erneut
einigen konnten“, sagte Wegge dem Tagesspiegel. Sie rechne damit, dass die beiden Kandidatinnen und der Kandidat für die Richterposten nun gewählt werden könnten.

Emmenegger folgt als Kandidatin auf Frauke Brosius-Gersdorf

Vorausgegangen war der Nominierung Emmeneggers die gescheiterte Richterwahl im Bundestag vor der Sommerpause. Teile der Unionsfraktion entzogen der SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf damals kurzfristig ihre Unterstützung, die Wahl musste verschoben werden. Nach einer mehrwöchigen öffentlichen Debatte verzichtete Brosius-Gersdorf schließlich auf ihre Kandidatur. Der Vorgang hatte eine Krise in der noch jungen schwarz-roten Koalition ausgelöst.

Die anderen beiden Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht sind der von der Union aufgestellte Bundesarbeitsrichter Günter Spinner sowie die von der SPD nominierte Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold.

Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht müssen mit einer Zweidrittelmehrheit vom Parlament geheim gewählt werden. Dies setzt voraus, dass die Regierungskoalition auch Gespräche mit Grünen und Linken führt. Allerdings hat die CDU einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD und der Linkspartei, weshalb Gespräche mit den Linken über die SPD geführt werden müssen. Die Linken fordern im Gegenzug für eine Zustimmung direkte Gespräche auch mit der Union; bei künftigen Besetzungen für das Gericht in Karlsruhe wollen sie zudem ebenfalls berücksichtigt werden.

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