EU-Gericht bescheinigt EU-Kommission Formfehler bei Berechnung von Aufsichtsgebühren.
Formfehler: Die Tech-Konzerne Meta und TikTok erzielen vor dem EU-Gericht in Luxemburg einen Teilerfolg gegen die EU-Kommission im Streit um Aufsichtsgebühren. Das von der EU-Kommission angewandte Verfahren zur Festlegung der Abgabe sei formell fehlerhaft, entscheidet das Gericht. Die Kommission hat nun zwölf Monate Zeit, um nachzubessern. Für 2023 bereits gezahlte Gebühren erhalten die Konzerne jedoch vorerst nicht zurück. Die Abgaben müssen sie zunächst weiterzahlen, da deren Höhe korrekt berechnet wurde.
n-tv.de, rsw.beck.de
(Bild: EC – Audiovisual Service)