Er spielte den fürsorglichen Vater, der sich allein um acht Kinder kümmerte, Interviews, Schlagzeilen, der Beiname: „Papawittchen“. Ein Bild wie aus der Familienwerbung – nur dass dahinter ein anderes, dunkles Leben lauerte. Nun ist die Fassade endgültig zerbrochen.
Urteil aus Chemnitz
Das Landgericht Chemnitz hatte im März entschieden. Zehn Jahre und sechs Monate Knast. Dazu Sicherungsverwahrung. Weil die Familie in Chemnitz (zeitweise auch in Oberwiesenthal) lebte und auch hier einen Teil der Taten beging, war das Chemnitzer Gericht zuständig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigte nun das Urteil – Revision abgelehnt.
Zwanzig Jahre Missbrauch
Die Akten erzählen von zwanzig Jahren. Acht eigene Kinder, ein weiteres Kind. Sieben bis dreizehn Jahre alt, Mädchen und Jungen. In der Pressemitteilung des Bundesgerichthofes heißt es: „Von diesen Handlungen ließ sich der in den Medien als fürsorglicher Vater zahlreicher Kinder unter dem Namen “Papawittchen„ bekannt gewordene Angeklagte auch nicht durch zwischenzeitliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Interventionen des Jugendamtes abbringen.“
Doppeltes Leben
Der Mann, der als Kind selbst im Heim missbraucht wurde, führte später ein Doppelleben. Auf der einen Seite Medienbilder, Super-Daddy mit großem Herz. Auf der anderen Seite Verbrechen an den eigenen Kindern.
Keine zweite Chance
Der 64-Jährige, gelernter Graveur, gestand und zeigte im ersten Prozess Reue. Doch das Gericht sah einen Hang zu weiteren Straftaten. Eine Gefahr für die Allgemeinheit. Der Bundesgerichtshof fand keine Fehler. Damit bleibt das Urteil aus Chemnitz bestehen. Für „Papawittchen“ bedeutet das: Zehn Jahre Knast. Und danach keine Freiheit mehr. Endgültig.