Stand: 11.09.2025 13:38 Uhr
Das Amtsgericht Hannover hat der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben. Demnach hat der Eigentümer eines Wohnhauses einer Mieterin zurecht gekündigt, nachdem sie ihn rassistisch beleidigt hatte.
Eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, wenn dem Vermieter nicht mehr zuzumuten sei, das Mietverhältnis fortzusetzen, teilte das Amtsgericht Hannover am Mittwoch mit. Das sei hier der Fall. Das Gericht ist überzeugt, dass die Mieterin den Wohnungseigentümer in „rassistischer und menschenverachtender Weise“ beleidigt hat. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Diese kann innerhalb eines Monats angefochten werden.
Mieterin soll Vermieter schwer beleidigt haben
In dem Fall aus Hannover geht es um die Mieterin eines Wohnhauses im Stadtteil Badenstedt. Im Dezember vergangenen Jahres soll der Vermieter die Frau in dem Haus aufgesucht haben. Bei dem Treffen habe die Mieterin den Mann einer Mitteilung des Gerichts zufolge unter anderem mit den Worten „Scheiß Ausländer!“ und „Bald kommt die AfD. Euer Leben wird genauso enden wie bei den Juden!“ beschimpft. Daraufhin kündigte der Eigentümer der Frau fristlos. Als die Mieterin die Wohnung nicht innerhalb der vom Kläger gesetzten Frist räumte, verklagte er sie.
Beschuldigte weist Vorwürfe zurück
Vor Gericht wies die Frau die Vorwürfe zurück. Sie behauptete, dass es nie zu dem Treffen gekommen sei, weil sie zu dem Zeitpunkt bei ihrer Tochter und einer Nachbarin gewesen sein soll. Sie gab zudem an, dass der Kläger sie schon vorher eingeschüchtert und unter Druck gesetzt habe. Zwei Zeugen haben vor Gericht jedoch die Sicht des Eigentümers bestätigt, wie ein Sprecher des Amtsgerichts mitteilte. Auch die Aussage einer dritten Zeugin widersprach demnach der Aussage der Mieterin. Die Frau ist nun verpflichtet, die Wohnung zu räumen und an den Vermieter herauszugeben.
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