Ebenso wie gewerbliche Investoren oder private Häuslebauer muss auch die Stadtverwaltung ihre Bauvorhaben genehmigen lassen. Die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften muss nachgewiesen, Gutachten müssen beigebracht und Pläne überprüft werden. Bei einem Großprojekt wie dem Rathausneubau ist das entsprechend komplex. Deswegen waren es auch ordnerweise Unterlagen, die die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Neues Verwaltungsgebäude Rheydt (NVR) und das mit der Planung beauftragte Büro sop Architekten Ende Mai bei der Bauordnung einreichten.