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Klassenzimmer (Symbolbild) © Marcel Kusch/dpa
Jahrelang nicht im Dienst – jetzt zieht das Land Konsequenzen. Gegen eine Duisburger Beamtin, die über 15 Jahre krankgeschrieben sein soll, läuft ein Disziplinarverfahren. Was geprüft wird – und welche Folgen drohen.
Nordrhein-Westfalen – Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat gegen eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zuvor war die Beamtin seit 2009 ununterbrochen krankgeschrieben, ohne Dienst zu leisten – bei fortlaufender Besoldung. Darüber berichten Focus Online auf Basis von Ministeriumsangaben und dokumentierten Gerichtsentscheidungen. Die Frage, ob eine Dienstfähigkeit (wieder) besteht oder dauerhaft nicht, steht nun offiziell auf dem Prüfstand.
Wie es dazu kam
Der Fall hatte bereits bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Die Lehrerin war über 15 Jahre nicht im Unterricht erschienen. In einem parallel gelaufenen Verfahren hatte das Oberverwaltungsgericht NRW den Weg für eine amtsärztliche Untersuchung freigemacht, obwohl so viel Zeit vergangen ist – mit Verweis auf Fürsorgepflicht und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Das Land dürfe prüfen lassen, ob die Beamtin ihren Pflichten künftig wieder nachkommen könne. Zuvor war kritisiert worden, die Behörden hätten den Vorgang zu lange laufen lassen; jetzt folgt mit dem Disziplinarfall der nächste Schritt, wie „Spiegel“ berichtet.
Nebenkriegsschauplätze: „Handcreme“-Wirbel
Zusätzliche Brisanz bekam der Fall durch eine kuriose Nebenstory: Die Lehrerin war zwischenzeitlich wegen einer selbst gemixten Handcreme in den Medien – genau jene Aktivität ließ Zweifel aufkommen, ob eine vollständige Dienstunfähigkeit vorliegt, wie u. a. der WDR zuvor berichtete. Das eigentliche Kernverfahren betrifft jedoch ausschließlich dienstrechtliche Fragen: War bzw. ist sie dienstfähig, hat sie Pflichten verletzt – und wenn ja, in welchem Umfang?
Was der Amtsarzt klären soll
Konkret geht es um eine amtsärztliche Begutachtung, die klären soll, ob gesundheitliche Gründe der Rückkehr in den Schuldienst entgegenstehen. Das OVG betonte laut Berichten, eine solche Prüfung sei legitim – selbst nach 16 Jahren. Entscheidend sei, ob die Lehrerin heute dienstfähig ist oder ob eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vorliegt. Davon hängt ab, ob eine Versetzung in den Ruhestand, eine Reaktivierung oder weitere dienstrechtliche Maßnahmen in Betracht kommen.
Welche Folgen drohen
Disziplinarrechtlich reicht die Spanne – je nach Ergebnis – von einer Rüge bis hin zu härteren Maßnahmen. Parallel könnten rückwirkende Fragen auf den Tisch kommen: etwa, ob und in welchem Umfang Bezüge zu Recht geflossen sind. Über konkrete Sanktionen ist derzeit noch nichts entschieden. Das Verfahren läuft, betont das Land laut Focus. Klar ist: Mit der Einleitung des Disziplinarfalls stellt die Regierung den Fall auf ein verbindliches Gleis – weg von reiner Verwaltungspraxis, hin zu prüfbaren Konsequenzen.
Weitere dubiose Fälle aufgetaucht
Zusätzliche Fälle im Schuldienst: Auch andernorts gibt es ähnliche Konstellationen. Wie „Focus“ laut eigenen Recherchen berichtet, sind weitere Lehrkräfte seit Jahren krankgeschrieben und beziehen weiterhin Gehalt – teils bis zu rund 7000 Euro im Monat. Die Recherchen zeichnen ein Bild uneinheitlicher Verfahren zwischen Behörden: Während Experten schnellere amtsärztliche Prüfungen und klarere Regeln fordern, warnen Gewerkschaften davor, erkrankte Beschäftigte unter Generalverdacht zu stellen. Die Debatte über strengere Kontrollen, schnellere Dienstunfähigkeitsverfahren und mögliche Rückforderungen nimmt damit Fahrt auf. (mh)