Im Knast sind die Möglichkeiten, mit der Außenwelt Kontakt aufzunehmen, sehr beschränkt. Man kann ab und zu Besuche empfangen oder aus dem offenen Zellenfenster rufen. Aber das ist dann schon alles. Auf der Wunschliste der Häftlinge ganz oben stehen deshalb Mobiltelefone. Die sind freilich nur auf illegalem Wege zu bekommen. Es gibt einzelne Fälle, bei denen Bedienstete der Gefängnisse gegen Geld solche Wünsche erfüllen und Smartphons einschmuggeln. Die große Mehrheit des Wachpersonals in den bayerischen Justizvollzugsanstalten dürfte dagegen resistent gegen Bestechung sein. Wie eine 36 Jahre alte Bedienstete der Strafanstalt Niederschönenfeld (Kreis Donau-Ries), der ein Gefangener aus Augsburg einen illegalen Deal anbot. Sie lehnte ab. Die Folge: Der 22-Jährige musste sich jetzt vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller wegen Bestechung verantworten. Das Gericht verlängerte seine Zeit im Knast um ein halbes Jahr.
Der Angeklagte mit fünf Eintragungen im Bundeszentralregister war zuletzt 2023 vom Augsburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die saß er in Niederschönenfeld ab, wo junge Männer bis zum 26. Lebensjahr ihre Strafe verbüßen. Anfang November 2024, so warf Staatsanwältin Isabel Lacher dem Häftling vor, habe er um ein Vier-Augen-Gespräch mit der Bediensteten in ihrem Büro gebeten. Der Angeklagte habe gefragt, ob die Beamtin finanzielle Probleme habe. Wenn ja, könne er helfen. Falls sie ihm ein Handy beschaffe, bei dem man Gespräch ins Ausland nicht nachverfolgen könne, würde er ihr 4000 bis 5000 Euro bezahlen. Die Bedienstete lehnte das Angebot ab. Rechtlich gesehen gibt es beim Tatbestand der Bestechung kein Versuchsdelikt. Allein das bloße Anbieten reicht für die Vollendung des Tatbestands aus. So wie in diesem Fall.
Wegen Bestechung: Häftling musste zwölf Tage in den „Bunker“
Nachdem die Beamtin den Vorfall ihrem Chef meldete, musste der Häftling zwölf Tage in den so genannten „Bunker“, einer Sonderzelle. Danach wurde er sechs Wochen lang von den anderen Gefangenen abgesondert. Er wurde schließlich in die Vollzugsanstalt Aichach verlegt. Nun im Prozess bestritt der junge Mann (Verteidiger Ralf Schönauer) jegliche Bestechungsabsicht. „Das war doch nur ein Spaß, nicht ernst gemeint“, beteuerte er. Was ihm das Gericht freilich nicht abnahm. Als Zeugin bestätigte die Bedienstete den Bestechungsversuch. „Ich lasse mich nicht auf solche Geschäfte ein“, habe sie sofort das Angebot abgelehnt. Richterin Scheiwiller verurteilte den Häftling am Ende zu weiteren sechs Monaten Haft, so dass er erst im Juni 2026 wieder in die Freiheit entlassen werden wird.
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Klaus Utzni
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Niederschönenfeld
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Susanne Scheiwiller
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