Vor über zwei Jahren sorgte ein versuchter Raubüberfall in der Leipziger Nordstraße für Schlagzeilen: Ein junger Mann und sein Geld sollen in dessen Wohnung Ziel eines Trios gewesen sein. Da sich das 18-jährige Opfer unerwartet heftig wehrte, wurde einer der drei mutmaßlichen Täter (20) offenbar so schwer verletzt, dass er an den Folgen verstarb. Diese Woche nun sollten sich die zwei anderen vor Gericht verantworten – doch daraus wurde nichts.
Versuchter besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung: Es sind alles andere als Bagatellen, für die sich Joshua Z. (23) und der gleichaltrige Julius L. ab diesem Donnerstag vor dem Leipziger Landgericht hätten verantworten müssen. Laut Staatsanwaltschaft hätten sich beide am 8. Juli 2023, einem Samstagabend, mit einem Dritten verabredet, einen 18-Jährigen in dessen eigener Wohnung in der Nordstraße zu überfallen und ihm Geld zu entwenden.
Mutmaßlicher Täter starb an schweren Verletzungen
Doch das Ende war ein schreckliches: Denn entgegen dem Kalkül habe sich der Geschädigte, so die Staatsanwaltschaft Leipzig, weder durch das gewaltsame Vordringen des maskierten Trios in seine Räumlichkeiten noch durch eine mitgeführte Schreckschusswaffe einschüchtern lassen.
Im Gegenteil: Mit Pfefferspray und einem Messer habe er massive Gegenwehr gegen die Verdächtigen geleistet, die in der Auseinandersetzung selbst Werkzeuge als Tatwaffe genutzt haben sollen, darunter die Schreckschusswaffe als Schlagobjekt. Einer der mutmaßlichen Täter, ein 20-Jähriger, habe in der brutalen Auseinandersetzung mehrere Stichverletzungen im Oberkörper davongetragen.
Daher sei das Trio ohne Beute aus der Wohnung geflüchtet, man habe noch versucht, die Verletzungen des verletzten Kumpels zu versorgen und schließlich den Notarzt alarmiert. Aber der mutmaßliche Mittäter verstarb im Krankenhaus. Die Ermittlungen gegen den Überfallenen, der Kopfwunden und Hämatome erlitt, wurden eingestellt, da sein Handeln als Notwehr gerechtfertigt gewesen sei. Ein Anfangsverdacht, dass Joshua Z. und Julius L. selbst den 20-Jährigen getötet haben könnten, bestätigte sich nicht.
Einer der Angeklagten soll gesundheitliche Probleme haben
Der eigentliche Plan sei gewesen, dass der Verdächtige Z. das Opfer unter einem Vorwand herauslockt, um dann beim Öffnen der Wohnungstür gemeinsam zuzuschlagen und gewaltsam in die Räume einzudringen, um an Geld zu kommen. Wie gut sich beide Seiten kannten und ob es möglicherweise um Drogengeschäfte ging, ist derzeit unklar.
Der für Donnerstag anberaumte Prozessbeginn im Leipziger Landgericht fand dann jedenfalls nicht statt: Nach Gerichtsangaben habe einer der Tatverdächtigen „erhebliche gesundheitliche Probleme“, wie seine Verteidiger kurzfristig geltend machten.
Dies müsse nun durch die zuständige Strafkammer geklärt werden. Neue Termine zur Verhandlung stehen bisher nicht fest. Da das Verfahren aber bereits vorbereitet ist, dürfte ein Interesse bestehen, es zeitnah neu aufzurollen. An sich waren schon Termine bis 17. Oktober geplant.
Möglicher Ausschluss der Öffentlichkeit
Laut Landgericht will die Verteidigung mindestens eines Angeklagten möglicherweise auch erreichen, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, Zuschauer und Medien also vor verschlossener Tür stehen. Ob es dazu kommt, liegt in der Entscheidungsgewalt der verantwortlichen Kammer.
Gerichtsverhandlungen in Deutschland sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten beispielsweise dann, wenn gegen Minderjährige verhandelt wird, aber mitunter auch beim Erwachsenen, sofern Umstände aus dem höchstpersönlichen und intimen Lebensbereich zur Sprache gebracht werden. Hier werden dann öffentliches Interesse und Persönlichkeitsrechte Beteiligter abgewogen.