Seit der Wohngeldreform im Jahre 2023 hat sich die Zahl der Empfänger in Chemnitz stark erhöht. Ende vergangenen Jahres zählte die Stadt 6.392 Wohngeldhaushalte. Das waren in etwas doppelt so viele wie vor der Reform (3.259). 

Reform brachte neue Regeln

Vor zwei Jahren wurden die Bemessungsgrenzen angehoben. Außerdem übernimmt der Staat seitdem einen Teil der Heizkosten. Das führte dazu, dass mehr Haushalte Anspruch haben. Dadurch verlängerten sich die Bearbeitungszeiten deutlich. Während es früher 41 Tage bis zur Entscheidung dauerte, warten Antragsteller aktuell im Schnitt 112 Tage.

Wer Anspruch hat

Grundsätzlich gilt: Haushalte mit wenig Einkommen sollten ihren Anspruch prüfen. Dazu gehören Rentner mit niedriger Rente, Familien mit geringem Einkommen – egal ob Alleinerziehende oder Paare –, Beschäftigte im Niedriglohnbereich, Studierende ohne BAföG-Anspruch für den gesamten Haushalt sowie Bewohner von Pflegeheimen.

Wer ausgeschlossen ist

Kein Wohngeld gibt es für Haushalte, die andere Leistungen beziehen, in denen Unterkunftskosten bereits enthalten sind. Dazu gehören Arbeitslosen- oder Bürgergeld, Grundsicherung nach dem Asylbewerbergesetz, Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe.

Wohngeld als Zuschuss

Das Wohngeld gilt als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung. Es soll Haushalte mit kleinem Einkommen und hohen Wohnkosten gezielt entlasten. Anspruch haben Mieter ebenso wie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.

Blick auf Deutschland

Bundesweit beziehen derzeit rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. 44 Prozent davon sind Familien, darunter viele Alleinerziehende. In 52 Prozent der Haushalte leben Rentner. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet die jeweilige Wohngeldbehörde. Maßgeblich sind die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete oder Belastung bei Eigentum sowie das Gesamteinkommen.