Ein Aktivist der Organisation „Letzte Generation“ stand am Montag vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. Er hatte sich im Juli 2023 auf dem Rollfeld des Düsseldorfer Flughafens festgeklebt.
Im Juli 2023 hatten sich Aktivisten der „Letzten Generation“ auf den Rollbahnen des Flughafens Düsseldorf festgeklebt und den Flugbetrieb dadurch erheblich gestört. Am Montag musste sich einer der Aktivsten im ersten Verfahren vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten.
Verwarnung für „Klimakleber“
Das Amtsgericht verurteilte einen der beteiligten Aktivisten am Montag wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Am Montag fiel das erste Urteil gegen einen der „Klimakleber“ vom Flughafen
Der Richter urteilte nach dem Jugendstrafrecht und beließ es bei einer Verwarnung. Er verwies darauf, dass der Angeklagte zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war und damit noch ein Heranwachsender. Somit greife hier das Jugendstrafrecht. Der Staatsanwalt hatte für den ausgebildeten Rettungssanitäter sechs Monate Jugendstrafe auf Bewährung gefordert.
Umfassend gestanden – kein anderer Ausweg
Der 22-jährige Angeklagte hat in der Verhandlung alle Vorwürfe zugegeben. Sein Verteidiger sprach angesichts der Klimakatastrophe von „einem gerechtfertigten Notstand.“ „Ich habe damals keinen anderen Ausweg als solche Aktionen gesehen“, erklärte der junge Aktivist.
Zwischen Juni und Oktober 2023 habe er bundesweit an mindestens acht solcher Aktionen teilgenommen, die ihm ebenso viele Verurteilungen eingebracht haben. Darunter auch in Nürnberg.
Mit Bolzenschneidern Stacheldraht durchtrennt
Nach eigener Aussage war der Angeklagte am 13. Juli 2023 gegen sechs Uhr früh gemeinsam mit anderen Aktivisten „der letzten Generation“ auf das Gelände des Düsseldorfer Flughafens eingedrungen und beging damit Hausfriedensbruch.
Die Aktivisten hatten mit Bolzenschneidern den am Zaun des Flughafengeländes angebrachten Stacheldraht durchtrennt, eine Decke über den Zaun gelegt und als Kletterhilfe L-Winkel und einen Kabelkanal angebracht.
Auf drei Rollfeldern festgeklebt – 48 Flüge fielen aus
Sechs Aktivisten, darunter auch der 22-jährige Nürnberger, hatten sich dann auf den Rollfeldern Lima 1 bis 3 festgeklebt. Das wertet der Amtsrichter als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Es dauerte Stunden, bis alle wieder abgelöst waren. 48 Flüge fielen aus, zwei wurden umgeleitet. „Passagiere mussten zum Teil stundenlang in den Flugzeugen ausharren, bevor sie aussteigen oder überhaupt abfliegen konnten“, sagte Gerichtssprecherin Nicole Marci.
Schaden in sechsstelliger Höhe
Klimaaktivisten hatten sich am Rollfeld festgeklebt
Bei Eurowings und anderen Lufthansa-Töchtern entstand ein Gesamtschaden im sechsstelligen Bereich, den die Aktivisten bezahlen sollen. Ein Eurowings-Sprecher sagte, damals seien allein bei der Lufthansa-Tochter 18 Flüge mit knapp 2.200 Passagieren betroffen gewesen. Den Schaden beziffert die Airline auf mehr als 130.000 Euro.
Auch Flughafen fordert Entschädigung
Auch der Flughafen fordert Schadenersatz und hat die Aktivisten auf Zahlung von mehr als 49.000 Euro verklagt. Der Zivilprozess dazu soll Ende Oktober beginnen.
Hohe Forderungen sind Strafe genug
Mit Blick auf die hohen Schadenersatzforderungen beließ es der Richter heute bei der Verwarnung und verzichtete auf weitere Sanktionen wie Sozialstunden für den 22-Jährigen.
Wie es heißt, hat die Stadt Berlin ihn und mehrere seiner Mitstreiter wegen anderer Aktion ebenfalls auf Schadenersatz verklagt. Berlin fordert 115.000 Euro. Wann die Strafverfahren gegen die anderen an der Aktion beteiligten Klimaaktivisten verhandelt werden, sei offen, erklärte am Montag eine Sprecherin des Amtsgerichts. „Prozesstermine gibt es noch nicht.“
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Düsseldorf
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf
- Eurowings-Sprecher