Nach der Wahl ist vor der Wahl: Weil am vergangenen Sonntag bei der Kommunalwahl keiner der zehn OB-Kandidaten in Gelsenkirchen die erforderliche Mehrheit von über 50 Prozent der Stimmen erobern konnte, kommt es nun zur Stichwahl. Diese steigt am Sonntag, 28. September. Dann können die 185.093 Wahlberechtigten zwischen 8 und 18 Uhr entscheiden, ob SPD-Kandidatin Andrea Henze oder AfD-Mann Norbert Emmerich in den kommenden fünf Jahren den wichtigsten Leitungsposten in der Stadtverwaltung übernehmen soll.

SPD-Frau Andrea Henze hatte mit 37 Prozent die Nase vorn

Im ersten Anlauf hatten 33.741 Bürgerinnen und Bürger für Henze gestimmt, was einen Anteil von 37 Prozent der Stimmen bedeutete. Der Kandidat der Rechtsaußen-Partei kam auf 27.100 Stimmen (29,8 Prozent). Die Regelung besagt, dass die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in die Stichwahl gehen. Hier reicht dann eine einfache Mehrheit zum Sieg. Es wird nun also auch auf das Verhalten jener Wählerinnen und Wähler ankommen, die sich am Sonntag für einen der anderen acht OB-Kandidaten entschieden hatten. Die Kernfrage lautet: Auf welche Seite werden sie sich nun schlagen?

Der Initiativkreis Ruhr – ein einflussreiches Wirtschaftsbündnis bestehend aus 70 Unternehmen wie RWE, Evonik, Rheinmetall, Thyssenkrupp, Vivawest, Vonovia oder Deutscher Bank – hatte sich am Montag für Henze und gegen Emmerich ausgesprochen. Auch die Vertreter der anderen demokratischen Parteien hatten ihrer Wählerschaft eine Wahl Henzes ans Herz gelegt. Die Entscheidung treffen aber allein die Wählerinnen und Wähler.

Sozialdezernentin Andrea Henze von der SPD will am 28. September zu Gelsenkirchens neuer Oberbürgermeisterin gewählt werden.

Sozialdezernentin Andrea Henze von der SPD will am 28. September zu Gelsenkirchens neuer Oberbürgermeisterin gewählt werden.
© FUNKE Foto Services | Kai Kitschenberg

Wichtig: Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen von der Stadt für den neuerlichen Urnengang versandt. Das Dokument, das im Vorfeld des ersten Wahlgangs an jeden Wahlberechtigten verschickt worden war, behält seine Gültigkeit. In den Wahllokalen sollten alle Mitmachenden am vergangenen Sonntag von den Wahlhelfern auf diesen Fakt aufmerksam gemacht worden sein. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann aber trotzdem noch mitmachen: Die Vorlage eines gültigen Personalausweises im Wahllokal reicht zur Not auch aus.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hatte, bekommt sie nun auch zur Stichwahl

Die Stadt weist darauf hin, dass all diejenigen, die zur Hauptwahl am 14. September Briefwahlunterlagen beantragt hatten, diese nun auch zur Stichwahl automatisch an Ihre Wohnanschrift zugeschickt bekommen – es sei denn, sie hatten zuvor der Zusendung zur Stichwahl aktiv widersprochen.

Für die AfD geht am 28. September Norbert Emmerich ins Rennen um den Gelsenkirchener OB-Posten.

Für die AfD geht am 28. September Norbert Emmerich ins Rennen um den Gelsenkirchener OB-Posten.
© FUNKE Foto Services | Kai Kitschenberg

Wer am Sonntag in einem Wahllokal seine Stimmen abgegeben hatte, nun zur Stichwahl aber Briefwahlunterlagen beantragen möchte, der hat mehrere Möglichkeiten: So können im Internet beim städtischen Wahlamt die erforderlichen Dokumente angefordert werden. Es besteht aber auch wieder die Chance, sie an einer der beiden Wahlscheinstellen persönlich abzuholen. Diese sind wie bei der Hauptwahl im Hans-Sachs-Haus sowie im Haus an der Horster Straße 6 in Buer (direkt neben dem „Schauburg“-Kino) zu finden.

In den beiden Wahlscheinstellen ist auch wieder eine Direktwahl möglich

An diesen beiden Orten ist ab Dienstag, 16. September, auch wieder eine Direktwahl vor Ort möglich – und zwar bis spätestens zum 26. September von montags bis mittwochs und freitags (8-16 Uhr), donnerstags (8-18 Uhr) sowie am Samstag, 20. September (9-13 Uhr). Am Freitag, 26. September, schließen die beiden Wahlscheinstellen jeweils um 15 Uhr. Danach ist es nur noch möglich, die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 28. September, um 16 Uhr in die Hausbriefkästen am Hans-Sachs-Haus oder am Rathaus Buer einzuwerfen.

Alle Wählerinnen und Wähler, die sich nicht sicher sind, in welchem Wahllokal sie bei der bevorstehenden Stichwahl ihre Stimme abgeben müssen, können auf der städtischen Internet-Homepage den sogenannten Wahlraum-Finder nutzen. Oder sie wenden sich telefonisch an die Mitarbeitenden des Wahlamtes, erreichbar unter: 0209 169 40 25. Unter dieser Nummer werden auch alle möglichen Fragen zur Briefwahl beantwortet. Infos auch im Netz: www.gelsenkirchen.de.