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Christian B., der Hauptverdächtige im Fall Maddie, kommt nach sieben Jahren Haft frei. Sein Anwalt spricht von Ängsten und nennt die Ermittlungen „substanzlos“.
Hannover – Ein Sachverständiger ordnete Christian B. der „absoluten Topliga der Gefährlichkeit“ zu, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete. Trotzdem wird der 48-Jährige am Mittwoch (17. September) aus der JVA Sehnde freigelassen. Nach sieben Jahren Gefängnis wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Amerikanerin kommt er als freier Mann zurück in die Gesellschaft und bleibt zugleich Hauptverdächtiger im Fall der verschwundenen Maddie McCann.
Die 3-jährige Madeleine „Maddie“ McCann verschwand am 3. Mai 2007 aus der Ferienwohnung ihrer Familie in Praia da Luz, Portugal. © Dpa/Luis Forra
Seine Haftzeit wurde durch einen Fehler einer ehemaligen BKA-Angestellten versehentlich um 111 Tage reduziert. Trotzdem hat die siebenjährige Gefängniszeit offenbar Auswirkungen auf ihn gehabt: Anwalt Friedrich Fülscher geht davon aus, dass sein Mandant vor der Freilassung zwiespältige Empfindungen hat: „Ich kann mir vorstellen, dass das mit Ängsten verbunden ist, weil man einfach nicht weiß, was auf einen zukommt“, sagt er gegenüber RTL. Auch die knapp 40 Prozesstage hätten den Maddie-Verdächtigen geprägt.
Maddie-Hauptverdächtiger laut Gutachten in „absoluter Topliga der Gefährlichkeit“
Wegen der Einstufung als hochgefährlich beantragte die Staatsanwaltschaft Braunschweig, dass Christian B. nach seiner Entlassung eine elektronische Fußfessel anlegen muss. Ein Schutzkonzept soll ihn zudem vor dem zu erwartenden Medienrummel schützen. Fülscher kooperiert hierbei intensiv mit der Braunschweiger Polizei. Bereits jetzt existieren feste Pläne für die Zeit nach der Entlassung, Einzelheiten möchte der Verteidiger jedoch nicht bekannt geben.
Doch die Überwachung hat ihre Schwächen: „Tatsächlich ist mit Überschreiten der bundesdeutschen Grenze diese Fußfessel quasi wirkungslos“, so Fülscher gegenüber RTL. Um ein Abtauchen im Ausland zu unterbinden, prüfe die Behörde eine gerichtliche Meldepflicht bei Reisen ins Ausland. Christian B. wurde 2024 in einem Verfahren um weitere Sexualstraftaten in Portugal freigesprochen – die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, wie unter anderem der NDR berichtete.
Das mysteriöse Verschwinden im Urlaub und ein Deutscher unter Verdacht: Der Vermisstenfall Maddie McCann Fotostrecke ansehenAnwalt des Maddie-Hauptverdächtigen hält „Ermittlungen in der Maddie Sache für absolut substanzlos“
Im Fall der verschwundenen Maddie McCann konnte trotz immer wieder auftauchender Hoffnungsschimmer bis jetzt keine Anklage erhoben werden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bearbeitet jedoch nach eigenen Angaben noch immer mehr als 1.000 Hinweise, die sie in den vergangenen Jahren erhalten hat, so berichtet unter anderem der NDR.
Madeleine „Maddie“ McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus einer Ferienwohnung in einer Ferienanlage in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem wenige Meter entfernten Restaurant zu Abend aßen. Christian B. hielt sich zu diesem Zeitpunkt unweit des Ortes auf. Trotz internationaler Fahndung und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern fehlt von dem britischen Mädchen noch bis heute jede Spur.
Anwalt Fülscher betrachtet die Ermittlungen kritisch: „Ich halte die Ermittlungen in der Maddie Sache für absolut substanzlos“, sagt er zu RTL. Besonders die britischen Medien hätten zu einer Vorverurteilung seines Mandanten beigetragen. Die vergangenen Jahre fasst er mit den Worten zusammen: „Viel Lärm um Nichts.“ Quellen: RTL, NDR, Süddeutsche Zeitung (nana)