Mit mehreren Maßnahmen will die Bundesregierung die Bevölkerung dazu motivieren, mehr zu arbeiten. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verkündete, dass sich die schwarz-rote Koalition auf die Einführung der sogenannten Aktivrente geeinigt habe.
Mit einem
Freibetrag von 2.000 Euro monatlich solle ein Anreiz geschaffen
werden, damit Arbeitnehmer über das gesetzliche
Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, sagte Merz auf dem Maschinenbaugipfel des VDMA in Berlin. Die neue Regelung soll ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden
Der Referentenentwurf für das sogenannte Arbeitsmarktstärkungsgesetz, der der ZEIT vorliegt, enthält neben der Aktivrente noch weitere Schritte. So sollen Überstundenzuschläge künftig steuerfrei werden, sofern sie 25 Prozent des Grundlohns nicht übersteigen. Damit werde die Ableistung von Überstunden zusätzlich unterstützt, heißt es in dem Entwurf.
Von der Gesetzesinitiative zum fertigen Entwurf
Die Initiative für ein Bundesgesetz kann von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder von der Mitte des Bundestags ausgehen, in letzterem Fall müssen mindestens fünf Prozent der Abgeordneten den Vorschlag unterstützen. In der Praxis werden die meisten Gesetze aber von der Bundesregierung eingebracht. Dafür wird im zuständigen Ministerium auf Referatsebene zunächst ein Entwurf erarbeitet – der sogenannte Referentenentwurf. Billigt das Bundeskabinett diesen Entwurf, wird er dem Bundesrat zugeleitet, der ihn – einschließlich einer Stellungnahme – an den Bundestag gibt.
Beratung und Abstimmung im Bundestag
Im Bundestag wird zunächst allgemein über den Entwurf diskutiert (erste Lesung). Anschließend wird er an den zuständigen Bundestagsausschuss überwiesen und nach dortiger Beratung erneut im Plenum diskutiert (zweite Lesung). Erst in dritter Lesung wird schließlich in der Schlussabstimmung über das Gesetz entschieden. In der Regel werden von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwürfe mit Regierungsmehrheit angenommen. Ist das Gesetz beschlossen, wird es zur Prüfung erneut an den Bundesrat geleitet.
Zustimmungs- und Einspruchsgesetze im Bundesrat
Alle Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, sind im Grundgesetz explizit aufgelistet. Hierunter fallen beispielsweise Gesetze zum Asylrecht, zur Terrorismusabwehr sowie Grundgesetzänderungen – also Gesetze, die „in besonderer Weise die Interessen der Länder berühren“. Sind sich Bundestag und Bundesrat über ein solches Gesetz nicht einig, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dieser besteht aus jeweils 16 Vertretern von Bundestag und Bundesrat und hat die Aufgabe, einen Kompromiss auszuarbeiten. Kann kein Kompromiss gefunden werden und verweigert der Bundesrat seine Zustimmung, ist das Gesetz gescheitert.
Bei allen nicht explizit im Grundgesetz als Zustimmungsgesetze gelisteten handelt es sich um Einspruchsgesetze – der Einfluss des Bundesrats bei diesen ist deutlich geringer. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist zwar möglich, sollte sich der Bundesrat aber zu einem Einspruch entscheiden, kann dieser vom Bundestag überstimmt werden.
Wenn das Gesetz Bundestag und Bundesrat erfolgreich durchlaufen hat, wird es vom Bundeskanzler sowie der zuständigen Ministerin gegengezeichnet. Abschließend unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, es wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt schließlich in Kraft.
Außerdem sollen Anreize für Teilzeitbeschäftigte geschaffen werden, ihre Arbeitszeit aufzustocken. Einmalige Prämienzahlungen für die Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 4.500 Euro sollen von der Steuer befreit werden.
Die Aktivrente soll laut Entwurf nur für Arbeitnehmer gelten, nicht für Selbstständige. CDU und SPD hatten im Koalitionsvertrag festgehalten, steuerliche Anreize für Mehrarbeit schaffen zu wollen.
Kritik von Arbeitgebern und Gewerkschaften
In den vergangenen Tagen war die Aktivrente von verschiedenen Seiten kritisiert worden, etwa von Arbeitgebern und Gewerkschaften. „Die Politik drückt auf Gas und Bremse zugleich“, sagte der
Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, Steffen Kampeter, dem
Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Aktivrente solle längeres Arbeiten
fördern, gleichzeitig belohne die abschlagsfreie Frühverrentung aber den
vorzeitigen Ausstieg. „Das ist in der Anreizwirkung wenig effektiv und
teuer für Beitrags- und Steuerzahler.“
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Versorgungsausgleich bei Scheidung :
Wenn die Ehe die Rente halbiert
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Kaufmann:
„Unsere Söhne haben eine ordentliche Starthilfe, rund 50.000 Euro“
Z+ (abopflichtiger Inhalt);
Frührente:
Schafft die Frührente ab!
Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen
Rentenversicherung Bund, sagte dem RND: „Die Regelung kostet Milliarden,
löst aber keins der vorhandenen Probleme.“ Dass Menschen nach dem
Renteneintritt nicht weiterarbeiten würden, liege an ihrer Gesundheit,
den Arbeitsbedingungen oder schlicht daran, dass der Arbeitgeber sie
nicht mehr wolle.
© Lea Dohle
Newsletter
Was jetzt? – Der tägliche Morgenüberblick
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt.
Prüfen Sie Ihr Postfach und bestätigen Sie das Newsletter-Abonnement.
Merz wies Kritik an der Aktivrente zurück. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass
wir mit dieser Methode, die richtigen Anreize zu setzen,
weiterkommen als mit Befehl und Gehorsam, mit Repression und mit
gesetzlichen Regeln“, sagte er in Anspielung auf
Forderungen, lieber das gesetzliche Renteneintrittsalter zu
erhöhen.