16.09.2025 – 18:21

Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG)

Rettungsdienstgesetz von Berlin - nicht mehr und nicht weniger

Berlin (ots)

Das Rettungsdienstgesetz von Berlin, welches heute vorgestellt wurde, kommt einer Niederschrift längst eingeleiteter Maßnahmen nahe.

„Dennoch sind einige Veränderungen positiv zu erwähnen. Dazu zählen unter anderem die Ausdifferenzierungen arztbegleiteter Transporte, die Aufnahme der im Frühjahr 2025 eingeführten Rettungsdienstkategorien, eine Innovationsklausel und die Möglichkeiten für Rettungsdienstpersonal, an andere Versorgungseinrichtungen zu verweisen, wenn sich vor Ort herausstellt, dass es sich eben um keinen Einsatz des Notfalltransports oder der Notfallrettung handelt“, so Manuel Barth, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft Berlin-Brandenburg.

Wie man allerdings auf ‚meilenweit nach vorn bringend‘ oder den ‚großen Wurf‘ kommt, das wird ein ewiges Geheimnis derer sein, die das so empfinden.

Barth weiter: „Von Beginn an hatte die aus unserer Sicht so notwendige Einheitsgebühr, die eben über alle Leistungserbringer wirkt, keine Chance. Das hätte ein echter Gamechanger werden können. Weg vom klein klein. Überrascht zurückgelassen hat uns die Erläuterung des finanziellen Ausgleichs für eingesetzte ehrenamtliche Kräfte, insbesondere bei Großschadenslagen. Warum die Berliner Feuerwehr als Kostenträger aufgeführt wird, und das schon bei eingeschrumpften Haushaltstiteln, ist erstaunlich. Das ewig strittige Thema STEMO wird wohl genau das bleiben. Strittig. Warum sich der Gesetzgeber bemüßigt fühlt, zu beurteilen, wann ein Schlaganfall am besten versorgt ist, überrascht uns ebenso wie die Einschätzung, die Feuerwehr könne jetzt Einsätze direkt an die Krankentransporte weitergeben. Auch wenn die Weichenstellung dafür erfolgt sein mag, so glänzt das Gesetz mit Formulierungen wie „können, sollen, wollen und wirkt darauf hin“. Kurzum, die Umsetzung ist noch meilenweit entfernt.“

Aufgabe der aufsichtführenden Behörde, der Innenverwaltung, ist und bleibt aus unserer Sicht die Akquise alternativer Versorgungseinrichtungen.

„Dazu gehören unter anderem Akutpflegedienste und psychosoziale Dienste. Zu Letzterem scheint eine Einigung unter den Bezirken unmöglich. Zur Wahrheit gehört aus unserer Sicht, dass das längst hätte erfolgen können, auch unter der bisherigen Rechtslage“, so Barth

Kurzum: Eine echte Verbesserung bietet das Gesetz nicht, wenn neben dem Erkenntnisgewinn nicht endlich Bewegung in den Apparat kommt. Und das bedeutet mehr anbieten zu können als den kassenärztlichen Dienst oder einen Rettungswagen.

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Manuel Barth
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