Laut einem Gerichtsurteil hat nicht mehr jeder syrische Staatsangehörige Anspruch auf asylrechtlichen Schutz in Deutschland. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage eines syrischen Staatsangehörigen ab und begründete die Entscheidung damit, dass dem Kläger keine Verfolgung mehr durch das Assad-Regime drohe.
Das Gericht sah außerdem keine Gefahr der Verfolgung durch die neue Übergangsregierung in Damaskus oder durch die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien. Der Kläger sei im Gouvernement Hassaka nicht in Gefahr, durch Kampfhandlungen oder andere Formen willkürlicher Gewalt als unbeteiligte Zivilperson zufällig verletzt oder getötet zu werden, hieß es.
Wirtschaftliche Gefahr laut Gericht vom Einzelfall abhängig
Zudem sah das Gericht keine existenzielle Notlage des Klägers, der bei seiner Familie kostenlos leben könne. In Syrien leben noch die Eltern, drei Geschwister und die Ehefrau des Klägers. Ob ein Rückkehrer wegen der dortigen schlechten wirtschaftlichen Lage in die Gefahr gerate, das Existenzminimum nicht sichern zu können, hänge von den Besonderheiten des Einzelfalls ab, schrieb das Gericht in seiner Mitteilung.
Der Kläger könne seinen Lebensunterhalt für einen längeren Zeitraum deshalb sichern,
weil er im Fall der freiwilligen Ausreise Rückkehrhilfen in Form von
Geld- und Sachleistungen erhalten kann, hieß es. Es sei nicht zu erkennen, dass er nach dem Verbrauch der Rückkehrhilfen in existenzielle Not geraten werde. Das Gericht verwies
zudem darauf, dass die wirtschaftlichen Aussichten für Syrien mit Blick
auf die derzeitigen Entwicklungen von steigenden Löhnen im Verhältnis zu
sinkenden Lebensmittelpreisen eher positiv einzuschätzen seien.
Schutz für Syrer vor Assads Sturz weitgehend gewährleistet
Der Kläger hatte im Oktober 2023 in Deutschland einen Asylantrag
gestellt, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im April 2025
ablehnte. Daraufhin drohte dem Kläger die Abschiebung nach Syrien. Die Situation in Syrien habe sich nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 maßgeblich verändert, hieß es in der Begründung des Bamf.
© Lea Dohle
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Vor dem Sturz des Assad-Regimes hatte das Bundesamt syrischen Staatsangehörigen fast ausnahmslos einen Schutzstatus zuerkannt, schrieb das Gericht. Der Kläger erhob gegen die ablehnende Entscheidung im Mai 2025 Klage, die das Verwaltungsgericht nun ebenfalls abwies.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragen.
Die Zahl der Asylklagen in Deutschland war zuletzt stark gestiegen. Die Zahl der Asylanträge sank indes. CDU-Politiker forderten, Sozialleistungen zu verringern, um mehr Syrer aus Deutschland zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen.
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