TU München und Freistaat verlieren vor dem Arbeitsgericht einen Prozess gegen eine Leitende Oberärztin. Diese hatte ihren Vorgesetzten eines tätlichen Angriffs beschuldigt. Später war ihr gekündigt worden – ohne zuvor den Personalrat anzuhören.
Äußerlich reglos, aber sichtlich angespannt verfolgt Katrin E. das Urteil. Dabei hätte sie allen Grund für einen freudigen oder zumindest erleichterten Gesichtsausdruck. „Frau Dr. E., Sie gewinnen auf der ganzen Linie“, fasst Richter Patrick Rath zusammen, was die 15. Kammer des Münchner Arbeitsgerichts unter seinem Vorsitz entschieden hat. Verlierer auf ganzer Linie in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 15 Ca 5556/24 sind die Technische Universität (TU) München und der Freistaat Bayern als deren Träger.