Die Eltern benötigen dazu das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes. Kinder, die nach dem 30. September 2020 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Bedingungen sind die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen sowie ein ausreichend entwickeltes Sozialverhalten. Die Eltern, heißt es, sollten sich in diesem Fall mit der ausgewählten Grundschule zu einer gesonderten Terminvergabe in Verbindung setzen.