Am Hauptbahnhof

Klage nach Fan-Tumulten: Verwaltungsgericht fällt Urteil

18.09.2025 – 09:40 UhrLesedauer: 2 Min.

Bundespolizei am BahnhofVergrößern des Bildes

Bundespolizei am Bahnhof (Symbolfoto): In Braunschweig kam es vor zwei Jahren zu Tumulten. (Quelle: Sven Hoppe/dpa/dpa-bilder)

Fast zwei Jahren ist das Zweitligaspiel zwischen Eintracht und dem SC Paderborn her. Im Anschluss gab es Auseinandersetzungen am Braunschweiger Hauptbahnhof, eine Klage – und nun auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover.

Im Oktober 2023 traf die Braunschweiger Eintracht auf den SC Paderborn – das Spiel endete damals mit einem 3:1-Sieg für die Nordrhein-Westfalen. Im Nachgang an die Partie kam es auf dem Hauptbahnhof zu Auseinandersetzungen, bei dem beide Fanlager aneinandergerieten – und das Ganze in eine Schlägerei mündete. Und eine Klage folgte: gegen das Vorgehen der Bundespolizei.

Der Fußballfan hatte damals Reizgas abbekommen und ging zu Boden, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover. Die zehnte Kammer sprach jetzt ein Urteil und teilte mit, dass das Handeln der Bundespolizei rechtmäßig gewesen sei.

Was war genau passiert am 8. Oktober 2023 auf Bahnsteig 5/6? Der Kläger habe sich in Begleitung seines erwachsenen Sohnes am Braunschweiger Bahnhof befunden, um von dort die Heimreise anzutreten, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Er sei zu den die Polizeikette bildenden Beamten gegangen, um mit diesen zu sprechen. Es heißt, er sei diesen sehr nah gekommen, sodass er mit der Hand von einem Beamten ein Stück zurückgeschoben worden sei.

Daraufhin sei der Sohn des Klägers, der sich vorher mit Sonnenbrille und Kapuze vermummt und bereits im Vorfeld bedrohlich gegenüber den Polizeibeamten positioniert haben soll, plötzlich mit erhobenen Armen auf die Beamten zugelaufen. Um diesen Angriff abzuwehren, sei er von den Beamten unter anderem zurückgeschubst und mehrmals mit Reizgas besprüht worden.

Dabei habe auch der Kläger Reizgas abbekommen und sei zu Boden gegangen. Der Mann erhob im November 2023 Klage und trug vor, den polizeilichen Maßnahmen ohne Grund ausgesetzt gewesen zu sein. Er sei von einem der Polizeibeamten anlasslos geschlagen worden. Das Verhalten seines Sohnes könne ihm nicht vorgehalten werden.

Die 10. Kammer entschied jetzt, dass die Feststellungsklage zulässig, jedoch unbegründet sei. Einen zielgerichteten Schlag gegen den Kläger habe das Gericht bei der Sichtung der Videoaufnahmen vom Braunschweiger Bahnhof sowie den von der Beklagten angefertigten Aufzeichnungen nicht erkennen können, schreibt das Verwaltungsgericht. Der Kläger habe sich in der Verhandlung selbst ebenfalls nicht erinnern können, ob und wo genau er geschlagen worden sei, und habe angegeben, auch keine blauen Flecken erlitten zu haben.

Dass der Kläger Reizgas abbekam, welches sich gegen den Angriff des Sohnes richtete, war nach Auffassung des Gerichts gerechtfertigt. Die Erklärung: Die Polizeibeamten hätten sich eines unmittelbaren Angriffs durch den Sohn des Klägers und damit sowohl einer drohenden Gefahr als auch einer rechtswidrigen Tat gegenübergesehen. Berücksichtigt worden sei insbesondere, dass es sich um ein dynamisches Geschehen von unter einer Minute gehandelt, welches sich an einem engen Bahngleis abgespielt habe, an dem kontinuierlich Züge ein-, ab- sowie durchgefahren seien.

Der Kläger habe sich dabei bewusst in diese Situation begeben. Aus den gesichteten Aufzeichnungen habe sich außerdem ergeben, dass sich die Maßnahmen, hauptsächlich der Einsatz von Reizgas, gegen den Sohn des Klägers gerichtet habe, so das Verwaltungsgericht Hannover.