Christian Hörstrup, Maria Kröger, Antonius Hamers, Barbara Dauner-Lieb und Gernot Sydow.

Über die Zukunftsfähigkeit des „juristischen Ökosystems“ diskutierten (von links) Dr. Christian Hörstrup, Justiziar des Bistums Münster, die stellvertretende Akademiedirektorin Maria Kröger, Dr. Antonius Hamers, Prof. Barbara Dauner-Lieb und Prof. Gernot Sydow.

© Bischöfliche Pressestelle / Anke Lucht

Die Begrüßung der rund 150 Teilnehmenden übernahm Diözesanadministrator Dr. Antonius Hamers. Dabei stellte er die Referentin und ihren beruflichen Werdegang kurz vor. 

Dauner-Lieb selbst führte aus, dass mit „juristischem Ökosystem“ neben Juristen und Juristinnen Akteure wie beispielsweise Behörden gemeint seien. „Der institutionelle Rahmen dieses Systems, sein Fixstern, ist in Deutschland der Rechtsstaat mit seinen tragenden Säulen Gewaltenteilung, regelbasierte Verfahren und der Zugänglichkeit des Systems für alle“, sagte sie. In einem historischen Abriss verdeutlichte sie, dass dieser Rechtsstaat „eine Erfolgsgeschichte“ sei. Hingegen empfänden viele „die aktuelle Situation als krisenhaft“ und sähen den Rechtsstaat in Gefahr. Da der Rechtsstaat auf der Akzeptanz der Menschen beruhe, seien deren wirtschaftliche Lage und ihr Blick in die Zukunft wesentlich für seinen Fortbestand.

„Jenseits der politischen Großwetterlage“ gebe es viele Themen, die Juristen im Hinblick auf ihr Ökosystem diskutieren sollten. Dauner-Lieb nannte die Diskrepanz zwischen Selbst- und Außenwahrnehmung; viele Menschen hätten das Gefühl, das Rechtssystem sei ein Geschäft. 

Umzugehen sei zudem mit der Lebensauffassung VUKA (für Englisch volatility, uncertainty, complexity, ambiguity), die die Welt als unvorhersehbar, unsicher, mehrdeutig und sich schnell wandelnd betrachte. Daher gehörten juristische Regulierungswerkzeuge auf den Prüfstand. 

Ebenso bringe die Künstliche Intelligenz (KI) enorme Veränderungen mit sich. „KI wird nicht entscheidungsersetzend sein, aber zur Unterstützung der juristischen Arbeit ist sie schon jetzt phänomenal“, sagte Dauner-Lieb. Entsprechend bedeutsam seien Kompetenzen im Umgang mit KI. „Die juristische Szene sollte sich von diesen Veränderungen nicht treiben lassen, sondern sie mitgestalten, es braucht mehr Risikobereitschaft und weniger Absicherungsmodus, etwa beim Datenschutz“, betonte die Referentin. 

Mit Blick auf die Herausforderung der Nachhaltigkeit handelten Gerichte, weil die Politik das Thema zurückgestellt habe, zunehmend politisch. Das gefährde jedoch ihre Akzeptanz. 

Abschließend zog die Referentin ein optimistisches Fazit: „Juristinnen und Juristen können bei der Bewahrung des Rechtsstaates eine entscheidende Rolle spielen, wenn sie liebgewonnene Maßnahmen und Konzepte überdenken im Hinblick darauf, was diese für den Rechtsstaat tun.“ Zudem müsse man den juristischen Nachwuchs ausbilden, die Herausforderungen anzunehmen. 

An Dauner-Liebs Referat schloss sich eine lebhafte Publikumsdiskussion an. Diese moderierte Prof. Dr. Gernot Sydow.

Anke Lucht