Im Mai 2024 stach Sulaiman A. auf dem Mannheimer Marktplatz auf sechs Menschen ein – der Polizist Rouven Laur starb an seinen Verletzungen. Nun verkündete das Gericht sein Urteil gegen den 26 Jahre alten Afghanen. Dann wandte sich der Richter direkt an die Familie des ermordeten Beamten.
Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte im Verfahren gegen den 26-jährigen Afghanen Sulaiman A. zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.
Sulaiman A. hat die Tat gestanden. Er hatte sich laut Anklage über Jahre radikalisiert und mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifiziert. Am 31. Mai 2024 griff der Afghane dann in Mannheim mit einem Messer fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den Polizisten Rouven Laur an. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Der damals 25-jährige Angreifer wurde von einem anderen Polizisten niedergeschossen.
„Kein Urteil gibt Ihnen Ihren Sohn wieder“, sagt der Richter zur Familie
Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte sich über Jahre vor der Tat radikalisierte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur den Islamkritiker Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ wie möglich.
Der Vorsitzende Richter Herbert Anderer sagte in seiner Urteilsbegründung, man habe 31 Prozesstage versucht zu erklären, was der Angeklagte getan und angerichtet habe. Es sei im Prozess immer deutlicher geworden, wie viele Menschen an den Folgen der Tat zu tragen haben. Anderer wandte sich direkt an die Mutter des getöteten Polizisten und an dessen Familie: „Sie stechen natürlich heraus, ihr Sohn ist tot, und natürlich gibt kein Mittrauern, kein Urteil den Sohn wieder.“
Deshalb wolle er bewusst nicht den Täter, sondern erst das am meisten getroffene Opfer in den Blick nehmen: den Polizisten Rouven Laur. Laur sei ein Beamter gewesen, „der dafür stand, dass das Recht für alle gleichermaßen gilt“. Er habe für den Rechtsstaat gestanden und sei dafür gestorben.
Der Angeklagte hatte die Tat im Verfahren gestanden und Anzeichen von Reue gezeigt. Mit Blick auf ein Motiv verwies er auf den Gaza-Krieg, der 2023 begann und sein Leben verändert habe. Er soll sich auf Telegram mit einem Chatpartner ausgetauscht haben, der ihn in seinem Vorhaben bestätigt habe, Stürzenberger zu töten.
Sein Ziel sei gewesen, als „Märtyrer“ ins Paradies einzugehen
Laut Urteil hatte er bereits zwei Jahre vor der Tat im Internet dschihadistisches Propagandamaterial geteilt. Zudem war er per Telegram mit „Gelehrten“ in Kontakt, die ihm gesagt hätten, dass es nicht nur legitim, sondern seine Pflicht sei, „Ungläubige“ zu töten. Daraufhin habe er mit der Planung seiner Tat begonnen, Jagdmesser und Klappmesser sowie eine Präzisionsschleuder mit Munition bestellt. Am Tattag habe er das Ziel gehabt, zuerst den Islamkritiker Stürzenberger zu töten und dann sofort andere Teilnehmer der Kundgebung. Auch Polizeibeamte habe er angreifen wollen, die er als Repräsentanten des von ihm abgelehnten Staates gesehen habe.
Sein Ziel sei gewesen, größtmöglichen Schaden anzurichten und als „Märtyrer“ ins Paradies einzugehen. Diese Absicht werde unter anderem dadurch belegt, dass er sich bei seiner Mutter mit einer Nachricht vor der Tat verabschiedet habe. Ein weiterer Hinweis könne sein, dass er seine Haare und seinen Bart kürzte, um in „reinem Zustand“ zu sterben.
Der 26-jährige A. war wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden. Alle Verfahrensbeteiligten hatten eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für ihn gefordert. Die Bundesanwaltschaft hatte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Die Nebenkläger, darunter auch die Familie Laur, forderten zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung. Dem entsprach das Gericht jedoch nicht. Es lasse sich nicht „mit hinreichender Sicherheit“ feststellen, dass den Angeklagten eine „persönlichkeitsimmanente besondere Gewaltbereitschaft oder Aggressivität auszeichnet“, so das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Begründung.
Diskussion über Abschiebungen nach Afghanistan
Sulaiman A. war vermutlich mit elf Jahren aus Afghanistan geflohen. 2013 kam er nach Frankfurt und stellte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur einen Antrag auf Asyl. Dieser wurde abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters.
Der 26-Jährige war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Bis zur Tat lebte er mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern im hessischen Heppenheim, rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim.
Die Tat löste eine Diskussion über die Abschiebung ausländischer Straftäter aus. Kurz danach kündigte die damalige Ampel-Regierung an, Abschiebungen von Schwerstkriminellen auch nach Afghanistan wieder möglich zu machen.
AFP/dpa/rct/krott