Stand: 21.09.2025 10:42 Uhr

Das Land Berlin sieht die bisherigen Cannabis-Grenzwerte für Autofahrer kritisch. Das teilte eine Sprecherin der Berliner Verkehrsverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
 
„Insofern unterstützt das Land Berlin die vom Bund für diesen Herbst angekündigte Evaluierung zu strengeren Regeln und damit veränderter und deutlich niedrigerer Grenzwerte“, sagte die Sprecherin.

Eine Hand hält einen Joint neben einem Bierglas. (Quelle: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

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Cannabis-Grenzwert nach Teil-Legalisierung angepasst

Bis zu einem gewissen Grenzwert ist es in Deutschland erlaubt, Cannabis zu rauchen und trotzdem Auto zu fahren. Nach der teilweisen Cannabis-Freigabe wurden die Bestimmungen angepasst. Für THC gibt es einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Es gilt: Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot.
 
Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. Werden Personen mehrfach erwischt, kann der Führerschein für eine längere Zeit abgenommen werden. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Regelung für Cannabis.

Polizisten stehen an der Unfallstelle. Ein Auto ist in Berlin-Wedding in eine Menschengruppe gefahren. (Quelle. dpa/Annette Riedl)

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Bundesratsinitiative aus Brandenburg

Angestoßen wurde das Thema in Brandenburg. Die Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass der derzeit gültige THC-Grenzwert überprüft und die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis mit Alkohol untersucht werden. THC (Tetrahydrocannabinol) ist die wichtigste psychoaktive Substanz der Hanfpflanze (Cannabis). Es ist der Wirkstoff, der für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich ist.

Cannabis war zum 1. April 2024 teilweise legalisiert worden. Die Bundesregierung plant eine ergebnisoffene Evaluierung in diesem Herbst.

Rundfunk Berlin-Brandenburg