Karlsruhe/Olbernhau – Endlich ist Schluss mit Billig-Importen deutscher Traditionsartikel aus Fernost. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Nussknacker aus dem Ausland dürfen nicht mehr mit dem Zusatz „im Erzgebirge-Stil“ beworben werden. Ein Streit zwischen den Traditionshandwerkern aus Sachsen und einem Händler ging zuvor durch die Instanzen.
Damit bestätigt Deutschlands höchstes Zivilgericht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden – der juristische Streit ist damit beendet.
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Im Mittelpunkt: Ein Import-Nussknacker, der online mit dem Hinweis auf das traditionsreiche Erzgebirge (Sachsen) verkauft wurde. Für nur wenig mehr als 20 Euro. Für ein Original, von Hand gedrechselt, werden dagegen zwischen 50 und 100 Euro fällig.
„Das OLG Dresden und letztlich auch der BGH haben erneut bestätigt: Wo Erzgebirge draufsteht, muss auch zu 100 Prozent Erzgebirge drin sein – ohne Ausnahme“, so Frederic Günther vom Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller.
Ein Nussknacker aus dem Erzgebirge ist an den gedrechselten Augen zu erkennen. Kopien haben meist geklebte Augen
Foto: imageBROKER/picture alliance
Gericht beendet den Rechtsstreit
Bereits im Vorjahr hatte das OLG entschieden, dass die Bezeichnung „im Erzgebirge-Stil“ den guten Ruf des Originals ausnutzt und damit unzulässig ist. Ein Online-Händler hatte dagegen noch Revision eingelegt. Vergeblich. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Damit steht fest: Erzgebirgs-Schnitzer gewinnen gegen China-Kopierer.
Das Verfahren ist der Höhepunkt in einem jahrelangen Prozess. Schon 2023 hatte das Landgericht Leipzig dem Händler „Pearl“ verboten, seine teilweise in Fernost gefertigten Holzfiguren mit der Herkunftsangabe „im Erzgebirge-Stil gefertigt“ zu bewerben.
Was bei Verstößen passiert
Die Begründung: Anders als bei der „Thüringer Bratwurst“ oder dem „Dresdner Stollen“ genießen die Holzkunstwerke aus dem Erzgebirge keinen EU-Schutz à la „geschützte geografische Angabe“. Trotzdem urteilten die Richter im Sinne des Originals der Handwerker aus Olbernhau. Der angeklagte Händler versuchte vergeblich, die Entscheidung zu kippen.
Das Urteil hat harte Folgen. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Strafe oder sogar sechs Monate Haft. Wie erkennt man die Kopien? Bei einem echten Nussknacker aus Sachsen ist alles Handarbeit: Augen gedrechselt, nicht geklebt.