Endlich „mobil“: Offenbar nutzte der Nachwuchs die Gelegenheit und griff zu, als Papa verreist war. Eine ganz schlechte Idee, die eine Kettenreaktion auslöste.
Ausflug mit Folgen: Im Frühling 2025 wurde ein Jugendlicher in Castrop-Rauxel bei einer Fahrt mit einem unversicherten E-Scooter erwischt. Und damit hatte nicht nur er ein dickes Problem. Seinem Vater wurde als Halter des Zweirads vorgeworfen, das Ganze zugelassen zu haben.
Am Nachmittag des 26. März 2025, so zumindest der Vorwurf, befuhr der Teenager unter anderem die Wittener Straße mit einem unversicherten E-Scooter. Und das blieb nicht unbemerkt. Seinem Vater wurde daraufhin vorgeworfen, den Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz geduldet zu haben. Deshalb musste sich der 43-jährige Castrop-Rauxeler jetzt vor dem Amtsgericht verantworten.
Im Prozess versicherte der Angeklagte, dass er zu dem Vorwurf gar nichts sagen könne. Ja, das sei sein Roller und der habe im Schuppen gestanden. Zu der Zeit habe er sich aber im Ausland befunden, um ehrenamtliche Arbeit zu leisten. Seinen Sohn habe er bei den Großeltern untergebracht. Und, er habe gewiss nicht damit gerechnet, dass der Junge den Roller nutzen würde.
Nach der Einlassung hatte der Richter zwei Möglichkeiten: Er konnte den Sohn in den Zeugenstand holen oder den Fall ohne Urteil ad acta legen. Angesichts der Tatsache, dass der Vater zuvor nie mit dem Gesetz in Konflikt geriet oder im Straßenverkehr auffiel, wurde das Verfahren gegen 150 Euro Geldbuße vorläufig eingestellt.