Berlin – Zwei Drittel aller Abschiebungen scheitern, weil die abgelehnten Asylbewerber entweder untertauchen oder endlos klagen – so wie der syrische Terrorist Abdulhadi B., der in Berlin einen Anschlag auf eine Synagoge plante.
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Um es vorwegzusagen: Gott sei Dank leben wir in einem Staat, der die Rechte des einzelnen Menschen respektiert und seinen Bürgern ermöglicht, sich gegen staatliche Maßnahmen zu wehren.
Was aber, wenn diese Möglichkeit ganz skrupellos ausgenutzt wird, wie von dem syrischen IS-Terroristen Abdulhadi B.? Der 37 Jahre alte Mann saß fünf Jahre im Gefängnis, weil er in Deutschland Muslime für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anwerben wollte. Außerdem habe er einen Anschlag auf eine Synagoge in Berlin geplant, befand das Gericht.
Abdulhadi B. sollte nach der Haft 2022 ausgewiesen werden, die Abschiebung wurde aber aus „humanitären Gründen“ ausgesetzt. Jetzt wurde erneut die Abschiebung beantragt, dagegen klagte Abdulhadi B. vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg, mit der aberwitzigen Begründung, er werde in Syrien als IS-Anhänger verfolgt. Vor Prozessbeginn zeigte er dem Publikum den islamischen „Tauhid-Finger“, der von IS-Terroristen als Zeichen des Kampfes verwendet wird.
Das Gericht wies die Klage ab und ordnete die Ausweisung an. Abdulhadi B. kann dennoch bleiben, denn die Bundesregierung setzt alle Abschiebungen nach Syrien nach wie vor aus, obwohl der Krieg dort beendet ist. Abdulhadi B. will erneut klagen. Er lebt vom Bürgergeld und unterstützt damit seine Familie, die in Aleppo lebt.
Wie kann es sein, dass sich unser Staat derartig vorführen lässt? Dass er solche Rechte Kriminellen einräumt, die eine Gefahr für die Allgemeinheit sind und auch noch auf Kosten der Allgemeinheit leben?
Abdulhadi B. ist bei Weitem kein Einzelfall. Auch der syrische Terrorist Issa al-Hasan, der am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen drei Festbesucher ermordete und acht weitere schwer verletzte, sollte abgeschoben werden. Die Polizei klingelte nur einmal an seiner Tür, traf ihn nicht an und zog wieder ab.
Wie viele Abschiebungen scheitern, wurde vergangene Woche bekannt, als das Bundesinnenministerium aktuelle Zahlen veröffentlichte: Im ersten Halbjahr 2025 wurden demnach 11.807 Ausländer aus Deutschland abgeschoben. Im selben Zeitraum konnten aber 17.593 Abschiebungen „nicht vollzogen werden“.
Zur Begründung heißt es: Die Abschiebungen hätten abgebrochen werden müssen. Der hauptsächliche Grund für den Abbruch sei eine „nicht erfolgte Zuführung“ gewesen. So nennen es die Behörden, wenn jemand vor der Abschiebung untertaucht.
Insgesamt zwei Drittel aller Abschiebungen scheitern also! Wenn man dann noch bedenkt, dass vor einer Abschiebung meistens jahrelange Verfahren vor den Verwaltungsgerichten liegen, kann man ermessen, wie machtlos der Staat in den Asylverfahren ist.
Das System funktioniert nicht. Die Asylprozesse blockieren die Justiz. Es darf doch nicht sein, dass jeder abgelehnte Asylbewerber immer wieder klagen und neue Asylanträge stellen kann, und sich dann damit den Aufenthalt und die Versorgung erzwingt – so wie der IS-Terrorist Abdulhadi B.
Das ist absurd, die Bundesregierung muss das endlich beenden.
Hat Gunnar Schupelius recht? Schreiben Sie an: gunnar.schupelius@axelspringer.de