Dresden – Der Iraker (23) ist Asylbewerber in Schweden – kommt aber immer wieder nach Deutschland. Wird er bei uns abgeschoben, kommt er dennoch zu uns zurück und belästigt laut Staatsanwaltschaft immer wieder Mädchen und Frauen sexuell. Nun soll er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden.

Vor dem Landgericht Dresden geht es ihn einem Unterbringungs-Verfahren um die Zukunft Ismail A. (23) aus Mosul. Der Iraker hat keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft sieht seine sexuelle Steuerungsfähigkeit als gestört an.

Iraker begrapscht Frauen und Mädchen

Laut Anklage fasste der Iraker am 5. März 2025 eine 22-Jährige vor der Frauenkirche in Dresden ungefragt an den Po. Zuvor soll er noch nach ihren Namen gefragt haben, und ob sie mit zu ihm nach Hause kommt. Das Opfer konnte den Übergriff abwehren.

Ismail A. fällt wegen sexueller Belästigung in Deutschland auf. Dabei dürfte er gar nicht hier sein: er ist Asylbewerber in Schweden

Ismail A. fällt wegen sexueller Belästigung in Deutschland auf. Dabei dürfte er gar nicht hier sein: er ist Asylbewerber in Schweden

Foto: Dirk Sukow

Nur einen Tag später die nächste sexuelle Belästigung: der Iraker soll eine 17-Jährige in Dresden-Blasewitz begrapscht haben. Auch sie sollte mitkommen. Sie wehrte sich ebenfalls, er flüchtete und suchte sich das nächste Opfer – nur ein paar Straßen weiter.

Dieses Mal vergriff er sich an einem Kind nahe einer Schule. Die 10-Jährige schrie panisch um Hilfe, das war schließlich ihre Rettung. Der Täter floh, die alarmierte Polizei konnte den Iraker fassen. Im Gewahrsam bedrohte der Angeklagte die Dolmetscherin. Er beschimpfte sie sexuell und drohte ihr mit dem Tod.

Vorsitzender Richter Andreas Ziegel (65) im Gespräch mit Verteidiger Michael Sturm (59)

Vorsitzender Richter Andreas Ziegel (65) im Gespräch mit Verteidiger Michael Sturm (59)

Foto: Dirk Sukow

Iraker ist Asylbewerber in Schweden

Der Iraker spricht kaum Deutsch, benötigt einen Dolmetscher. Richter Andreas Ziegel (65) will von Ismail A. wissen, wo er wohnte. „Ich war in Schweden in der Asyl-Unterkunft“, übersetzt der Dolmetscher. In Deutschland hat er keinen „festen Wohnsitz“.

Wie BILD erfuhr, hat er in Schweden einen Asylantrag gestellt. Doch er kommt immer wieder nach Deutschland. Zuletzt hatte ihn die Bundespolizei im Zuge des Dublin-Verfahrens im Februar 2025 mit der Fähre nach Trelleborg gebracht. Doch kurze Zeit war er wieder hier, hielt sich in Sachsen-Anhalt auf.

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Das Gericht muss nun entscheiden, ob bei dem Iraker eine paranoide Schizophrenie vorliegt, um ihn in einer geschlossenen Einrichtung in Sachsen unterzubringen. Wie BILD aus Sicherheitskreisen erfuhr, besteht „Einvernehmen zur Abschiebung“. Nur wohin ist unklar! Ein Insider: „Am besten in den Irak. Aus Schweden kommt er wohl immer wieder zurück.“

Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.