Für viele Sparer waren sie einst ein beliebstes Produkt: Prämiensparverträge. Zwischen 1990 und 2005 hatten viele Menschen langlaufende Sparverträge mit variablen Zinsen und laufzeitabhängigen Sparprämien abgeschlossen. Die Banken wollten damit ihre Kunden zum Sparen animieren. Doch im Lauf der Zeit wurden diese Verträge für die Banken aufgrund der langen Niedrigzinsphase zunehmend zur Belastung.

Es gab eine regelrechte Kündigungswelle und den Banken wurde vorgeworfen, Prämien und Zinsen nicht richtig zu berechnen: Häufig blieben die Berechnungen bei diesen Modellen unklar – und ob diese rechtens seien. Seither müssen sich zahlreiche Gerichte mit diesen Verträgen befassen, auch der Bundesgerichtshof (BGH).

In dem aktuellen Fall ging es um die Sparkasse Nürnberg. Wie viele andere Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken hatte sie Prämiensparmodelle angeboten – konkret unter dem Namen „Prämiensparen flexibel“.

Bundesgerichtshof hat im Fall der Sparkasse Nürnberg entschieden

Der Bundesgerichtshof hat in seinem jetzigen Urteil festgelegt, dass als Referenzzins für die zwischen 1993 und 2020 abgeschlossenen Verträge die Umlaufrendite für Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von acht bis 15 Jahren gelten soll.

Allerdings können nur die Sparer der Nürnberger Sparkasse, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben, auf eine Zinsnachzahlung hoffen. Es geht dabei um 3.000 Sparerinnen und Sparer, die sich der Klage angeschlossen hatten. Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht Teil der Musterfeststellungsklage waren, seien bereits verjährt, so die Sparkasse Nürnberg.

Verbraucherzentrale und Sparkasse Nürnberg mit dem Ergebnis zufrieden

Man gehe davon aus, dass die Sparkasse die Forderungen begleiche, heißt es von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Verbraucherschützer Sebastian Reiling sagte im Anschluss, mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs seien die Zinsansprüche der Sparer im Vergleich zur Vorinstanz in vielen Fällen spürbar gestiegen. Es habe sich gelohnt, auch das Verfahren gegen die Sparkasse Nürnberg bis vor den Bundesgerichtshof zu bringen.

Bei der Sparkasse Nürnberg will man von einer juristischen Schlappe nichts wissen. Der Bundesgerichtshof habe über mehrere Anträge entschieden und sei dabei in überwiegenden Teilen ihrer Rechtsauffassung gefolgt, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Im Ergebnis ändere sich damit für die Sparerinnen und Sparer fast nichts. Ob und wie viel letztendlich die Kläger erhalten, wird sich in naher Zukunft zeigen.

Weitere Verfahren zu Prämiensparverträgen offen

Die Verbraucherzentralen haben eigenen Angaben nach insgesamt 17 Musterklagen gegen Sparkassen angestrengt. Die meisten Verfahren sind beendet. Den Verbraucherschützern zufolge gibt es vom Bundesverband noch eine Klage vor dem Bundesgerichtshof. Diese richtet sich gegen die Sparkasse Märkisch-Oberland. Auch sie soll vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt haben. Ein Termin für das Verfahren steht noch aus.

Daneben gibt es noch ähnliche Klagen von der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen Sparkassen in diesem Bundesland. Bei der Stadtsparkasse München wurde vor wenigen Monaten ein Vergleich für wirksam erklärt. Man könne nun mit der Auszahlung an berechtigte Kundinnen und Kunden beginnen, hieß es.

Fast alle 2.400 angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher hätten den Lösungsvorschlag akzeptiert. Weniger als zehn Kundinnen und Kunden dagegen haben den Vergleich bisher abgelehnt, wie die Bank mitteilte. Daneben gibt es den Angaben nach ähnlich viele, die sich damals dem Vergleich nicht angeschlossen haben.

Verbraucherschützer kritisieren Sparkassen und Banken

Ungeachtet des heutigen Urteils wirft der Verbraucherzentrale Bundesverband Sparkassen und Banken weiter vor, auch nach dem BGH-Urteil im vergangenen Jahr eine Nachberechnung der Zinsen abzulehnen oder fehlerhafte beziehungsweise intransparente Neuberechnungen durchzuführen.

Der BGH hatte 2024 Vorgaben gemacht, wie die Zinsen für diese Prämiensparmodelle berechnet werden müssen. Es seien offenbar vor allem Sparkassen – also Kreditinstitute mit einem öffentlichen Auftrag – die versuchten, Zinsnachzahlungen zu vermeiden, kritisierte die Finanzmarktexpertin Dorothea Mohn.

Es gebe ein erhebliches Maß an Widerstand und Verzögerungstaktik, trotz der klaren Vorgaben durch das Urteil, so das Fazit nach einer Auswertung von Verbraucherbeschwerden vor wenigen Wochen. Man bekomme immer noch regelmäßig entsprechend Fälle geliefert, hieß es nun. Vom Bayerischen Sparkassenverband gab es dazu auf Anfrage keine Stellungnahme.