Das Sicherungsverfahren

Ein Sicherungsverfahren wird dann anstelle eines Strafprozesses angesetzt, wenn es sich bei dem mutmaßlichen Straftäter um eine psychisch kranke, schuldunfähige Person handelt. Während des Verfahrens entscheidet das Gericht, ob der Beschuldigte in einer Psychiatrie untergebracht wird. Ist dies der Fall, ist die Unterbringung unbefristet. Sie wird jedoch jedes Jahr neu überprüft. Erst wenn die Verurteilten als ungefährlich gelten, werden sie entlassen. Durchschnittlich bleiben die Betroffenen vier Jahre im Maßregelvollzug. Etwa acht Prozent der Täter gelten als nicht therapierbar und bleiben für immer in einer psychiatrischen Klinik.