Stand: 25.09.2025 14:11 Uhr

Anwohner des Zooviertels in Hannover sind mit einer Klage gegen eine geplante Obdachlosenunterkunft vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies diese ab. Eine Berufung ist möglich.

von Doretta Farnbacher

Die geplante Obdachlosenunterkunft an der Kleefelder Straße in Hannover darf vorerst gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte am Dienstag die Klage mehrerer Anwohner gegen das Projekt ab. „Die Kammer ist der Auffassung, dass die erteilte Baugenehmigung Nachbarrechte nicht verletzt“, verkündete das Gericht noch während des Ortstermins. Die Kläger haben die Kosten demnach je zur Hälfte zu tragen.

Streit um Nutzung: Wohnen oder Beherbergung?

Kern der Auseinandersetzung war die Frage, ob es sich bei dem geplanten Umbau des ehemaligen Schwesternwohnheims hinter dem Hannover Congress Centrum (HCC) um eine zulässige Wohnnutzung handelt – oder um eine Beherbergung, die in einem reinen Wohngebiet nicht erlaubt wäre. Die Stadt Hannover argumentierte, die Einrichtung sei einer Wohnnutzung vergleichbar: Geplant sind 77 Mikroapartments mit eigenem Bad und Küchenzeile, in denen bis zu 89 Menschen für einen Zeitraum von sechs bis 36 Monaten leben können. Ein Frauenhaus mit gesonderten Zugängen und Sicherheitskontrollen ist ebenfalls vorgesehen.

Sorgen der Anwohner: Angst vor Lärm und Konflikten

Die Kläger – Eigentümer der direkt angrenzenden Grundstücke – sehen das anders. Sie erklärten, dass es sich bei der Einrichtung nicht um dauerhaftes Wohnen handle, sondern eher um ein Hotel-ähnliches Modell mit ständig wechselnden Bewohnern. Zudem befürchteten sie „erhebliches Störpotenzial“ durch Alkohol- oder psychische Probleme, Hunde und Lärm.

Stadt verweist auf Sicherheit und soziale Integration

Die Stadt Hannover wiederum verwies auf ein umfangreiches Sicherheitskonzept. Rund um die Uhr sollen sechs Personen als Wachpersonal vor Ort sein, um für Sicherheit zu sorgen und mögliche Konflikte zu vermeiden. Die Unterkunft sei keine Notunterkunft, sondern vielmehr eine Einrichtung für soziale Zwecke. Ziel sei, obdachlosen Menschen eine Zwischenstation zu bieten, damit sie wieder in ein geregeltes Leben zurückfinden.

Obdachlosenhilfe betont: Wohnraum dringend nötig

Für die Obdachlosenhilfe Hannover ist das Projekt ein wichtiger Schritt, um den Mangel an Wohnraum für obdachlose Menschen zu lindern. „Wir brauchen dringend Wohnraum – nicht nur in Hannover, sondern überall in Niedersachsen“, betont Gabriele Kuhn, Vorsitzende des Vereins. Für Betroffene sei es entscheidend, gesichert zur Ruhe zu kommen und eine feste Lebensstruktur zurückzugewinnen. Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern ließen sich nach ihren Erfahrungen in der Regel schnell durch Gespräche lösen.

Klage scheitert vor Ort – aber Berufung möglich

Mit dem Urteil ist das Projekt vorerst auf einem rechtlich sicheren Kurs: Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Stadt und bewertete die Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheims als dem Wohnen vergleichbar. Von einer Beherbergung könne nicht die Rede sein. Auch die Ausgestaltung des Gebäudes mit Zugängen und Aufenthaltsbereichen, die nicht in Richtung der Nachbargrundstücke orientiert sind, sei rücksichtsvoll geplant. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Kläger können Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Bis dahin ist der Weg für den Umbau des ehemaligen Schwesternwohnheims, in dem aktuell noch Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht sind, weiter frei.