New York – Fast drei Monate nach seiner Verurteilung erschien Rap-Mogul Sean „Diddy“ Combs (55) am Donnerstag erstmals wieder vor Gericht – und ist kaum wiederzuerkennen. BILD war vor Ort im Saal Bundesgericht in Manhattan.
Um 11.03 Uhr wurde Diddy von einem US-Marshall in den Gerichtssaal gebracht. Der einstige Hip-Hop-König wirkte gezeichnet: sichtlich gealtert, grauer Vollbart, müder Blick, langsamer, vorsichtiger Gang – er humpelte leicht, der Oberkörper nach vorn gebeugt.
Als verurteilter Straftäter darf Diddy keine Privatkleidung mehr tragen. Statt Designer-Pullover, die er während des Prozesses trug, steckt er jetzt in der beigefarbenen Häftlings-Kluft des Metropolitan Detention Center
Foto: Jane Rosenberg/REUTERS
Diddys Familie sitzt ebenfalls im Saal
Als er seine Familie in den Zuschauerreihen entdeckte, winkte er, lächelte – dann umarmte er sein Anwaltsteam. Den Richter grüßte er mit fester Stimme: „Guten Morgen.“ Währenddessen startete seine Verteidigung den wohl letzten Befreiungsversuch: Mit einem Antrag auf Aufhebung des Urteils oder Neuverhandlung wollen sie das Verfahren noch kippen.
Der Rapper war zwar von den schwerwiegenderen Anklagen freigesprochen worden, aber in zwei Punkten schuldig gesprochen: Verletzung des Mann Acts – also der Beförderung zur Prostitution. Ein Urteil, das ihn für Jahre hinter Gitter bringen kann.
Christian „King“ Combs (27) und seine Freundin verlassen das Gericht nach der Anhörung. Der Sohn des Rappers macht ebenfalls Musik
Foto: AP
Auch die Töchter des gefallenen Rappers waren anwesend: Chance Combs (19, M) und die Zwillinge D’Lila Combs und Jessie Combs (18)
Foto: AP
Anwältin Alexandra Shapiro attackierte das Gesetz scharf: „Es ist unklar, warum dieses Verhalten im Jahr 2025 noch strafbar sein soll.“ Sie nannte den sogenannten „Mann-Act“ rassistisch, sexistisch – und eine Schande für die Vereinigten Staaten von Amerika.
Diddy sei kein Zuhälter, sondern ein Konsument. Die berüchtigten „Freak-Offs“ habe er zwar organisiert und gefilmt, aber ausschließlich für den privaten Gebrauch. „Er war ein Konsument von Amateurpornografie“, so Shapiro. Außerdem sei das Ganze durch das First Amendment – das Recht auf freie Meinungsäußerung – geschützt.
Diddy 2017 bei der berühmten Met-Gala. Jahrzehnte wurde er in Hollywood gefeiert
Foto: Lucas Jackson/REUTERS
Die Staatsanwaltschaft reagierte entsetzt: Diddy habe Frauen mit Drogen gefügig gemacht, Gewalt angewendet und sie zu „Freak-Offs“ und „Hotel Nights“ über Staatsgrenzen gebracht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung greife hier nicht. „Der Mann Act verbietet den Transport zur Prostitution, nicht das Filmen von Sex“, so Slavik.
Diddy zeigt sich seiner Familie gegenüber hoffungsvoll
Nach der Anhörung konnte der gefallene Hip-Hop-Mogul noch kurz mit seiner Familie sprechen. Er warf seiner Mutter Janice einen liebevollen Blick zu und sagte: „Du siehst schön aus, Mama.“ Beim Abschied winkte er und versicherte: „Bleibt demütig, Gott segne euch. Ich liebe euch alle. Jede Minute, jeder Tag bringt mich meiner Rückkehr näher. Macht euch keine Sorgen.“ Danach wurde er vom US-Marshall aus dem Saal geführt.
Diddys Mutter Janice (84) erschien zu fast jedem Prozesstag, um ihren Sohn zu unterstützen
Foto: AP
Richter Subramanian fällte am Donnerstag keine Entscheidung – die Chancen auf eine Aufhebung des Urteils gelten als äußerst gering. Eine Aufhebung ist juristisch nur unter sehr hohen Hürden möglich. Die Strafmaß-Verkündung ist weiterhin für den 3. Oktober angesetzt.