„Komplexer und dynamischer Prozess“

Bundespolizei nimmt Gefahr von Drohnen über Airport „sehr ernst“

26.09.2025 – 09:58 UhrLesedauer: 2 Min.

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Polizeifahrzeug der Bundespolizei am Sicherheitszaun des Münchner Flughafens (Archivbild): Die Behörden setzen bei der Abwehr von Drohnen auf komplexe Abwehrsysteme. (Quelle: Andreas Haas/imago-images-bilder)

Nach Sichtungen von Drohen an europäischen Flughäfen erklärt die Bundespolizei, wie sie den Luftraum über München schützt – bleibt bei Details aber bewusst vage.

Nach mehreren Drohnensichtungen an Flughäfen in Skandinavien beobachtet die Bundespolizei auch die Lage am Flughafen München genau. Wie die Behörde auf Anfrage von t-online mitteilt, werden die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr „kontinuierlich überprüft“. Ob es jüngst zu konkreten Anpassungen gekommen ist, bleibt indes offen – zum Schutz der Einsatzabläufe würden hierzu keine Angaben gemacht.

Für den Schutz des Luftraums über dem Airport nutzt die Bundespolizei nach eigenen Angaben unterschiedliche Systeme, die auf die Abwehr von Drohnen zugeschnitten sind. Welche Verfahren konkret zum Einsatz kommen, wird aus „einsatztaktischen Gründen“ nicht benannt.

Klar ist: Der Kampf gegen unbemannte Fluggeräte gilt als technisch anspruchsvoll, da sich die Modelle selbst schnell weiterentwickeln und nur schwer zu kontrollieren sind, teilt die Bundespolizei mit.

Die Bundespolizei betont weiter, die Gefahr durch Drohnenflüge im Bereich des Münchner Flughafens nehme man „sehr ernst“. Ziel sei es, den Betrieb des Passagierluftverkehrs jederzeit zu gewährleisten und Unterbrechungen zu verhindern.

Um das zu erfüllen, vernetzt sich die Bundespolizei nach eigenen Angaben auch mit anderen Akteuren am Airport. Laut Mitteilung erfolgt die Arbeit in Abstimmung mit der Deutschen Flugsicherung, dem Flughafenbetreiber, den Landesluftsicherheitsbehörden sowie der jeweils zuständigen Landespolizei. Während die Bundespolizei auf dem Flughafengelände für Sicherheit sorgt, liegt die Verantwortung im Umfeld des Airports nämlich bei der bayerischen Polizei.

Grundsätzlich gilt: Drohnen dürfen nur in einem seitlichen Abstand von mindestens 1,5 Kilometern zum Flughafengelände betrieben werden. Für Flüge im Airport-Bereich ist eine Genehmigung durch die Luftaufsicht, die Flugleitung oder die zuständige Kontrollstelle erforderlich, so die Bundespolizei.