Stand: 26.09.2025 20:21 Uhr

Unerlaubte Drohnenflüge sind ein Sicherheitsrisiko für Flughäfen. Auch in Stuttgart kommt es immer wieder zu Vorfällen. Die Strafen sind drastisch.

Immer wieder stören Drohnen den Betrieb an Flughäfen. Der Stuttgarter Flughafen liegt im bundesweiten Vergleich unter den besonders betroffenen Standorten. Laut aktuellem Drohnen-Report der Deutschen Flugsicherung (DFS) kam es im Jahr 2025 bislang zu sechs gemeldeten Behinderungen durch unbemannte Fluggeräte im Bereich des Flughafens. Nur an den Airports in Frankfurt, Köln/Bonn und Düsseldorf kam es demnach zu mehr Drohnen-Vorfällen. 

So behindern Drohnen Flughäfen in Deutschland

Insgesamt nehmen Vorkommnisse mit Drohnen in der Nähe deutscher Flughäfen zu. 2025 seien bundesweit bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden. Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen und im Jahr 2023 nur 99, meldet die Flugsicherung. Allein am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main wurden 2025 den Angaben nach bereits 35 Behinderungen gezählt.

Gefahr durch Hobby-Piloten – Provokationen aus Russland?

Wer die Drohnen steuert, geht aus dem Report nicht hervor. In vielen Fällen dürften Hobby-Piloten die Ursache sein. Zuletzt hatten Drohnen-Behinderungen etwa am Flughafen in Kopenhagen für Aufsehen gesorgt. Ein Zusammenhang mit Provokationen aus Russland wurde von den dänischen Behörden nicht ausgeschlossen. 

Drohnen: Harte Strafen drohen – Politik zum Handeln aufgefordert

Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung werden Drohnenflüge in Flughafennähe in der Regel von Piloten startender oder landender Flugzeuge gemeldet, aber auch aus dem Tower des jeweiligen Flughafens beobachtet. Notfalls müssten An- und Abflüge vorsichtshalber eingestellt werden. Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometer um Flughäfen gesetzlich verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden, hieß es von der Flugsicherung. 

Der Flughafenverband ADV hat die Politik zu entschlossenem Handeln im Kampf gegen die Bedrohung durch Drohnen aufgefordert. „Eine gesetzlich gesicherte, staatliche Finanzierung von Systemen zur Drohnendetektion und Abwehr ist zwingend notwendig“, erklärte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. „Flughäfen können und dürfen nicht beurteilen, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteuert wird oder ob es Teil einer hybriden Bedrohung ist“, sagte er.

BW-Innenminister will Drohnenabwehr thematisieren

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) will bei der nächsten Innenministerkonferenz im Dezember die Drohnenabwehr auf die Tagesordnung setzen. Bei diesem wichtigen Thema müssten Bundesländer, Bundesinnenministerium und Bundeswehr Hand in Hand zusammenarbeiten, so Strobl.

„Die Drohnenterrorgefahr ist jetzt in Baden-Württemberg nicht so, dass wir das Bedrohungsland Nummer eins in der Bundesrepublik Deutschland sind. Gleichwohl warnt der Verfassungsschutz seit einiger Zeit insbesondere vor Spionageaktivitäten durch Drohnen aus uns feindlich gesinnten Staaten“, sagte der Innenminister dem SWR. Das sei ein ernstzunehmendes Thema – auch für Baden-Württemberg.

Reservistenverband: BW braucht eigene Strategie

Denn auch in Baden-Württemberg gibt es Ziele, die potentiell gefährdet sein könnten: Etwa Militärstützpunkte oder weltweit führende Rüstungsfirmen wie Hensoldt in Ulm. Die Firma stellt ein Großradar her, das bereits jetzt feindliche Flugobjekte über der Ukraine aufspürt.

Angesichts der aktuellen Bedrohungslage sei das Land Baden-Württemberg nicht gut aufgestellt, so der Reservistenverband der Bundeswehr. „Wir sind da noch relativ am Anfang, sowohl in der Beschaffung als auch in der Technik“, so Joachim Fallert, der Landesvorsitzende des baden-württembergischen Reservistenverbandes. Seine Forderung ist klar: „Ich denke, wir brauchen in Baden-Württemberg eine eigene Strategie. Mal abgesehen davon, was bundespolitisch entschieden wird, wir müssen für unser Land und die Sicherheit sorgen und da auch ein Konzept aufstellen“. Ein Konzept mit dem Drohnen dann auch abgefangen werden können, wenn nötig.

Sendung am Sa., 27.9.2025 5:00 Uhr, SWR Aktuell Baden-Württemberg, SWR

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