Zwei Mitglieder der Göppinger Fraktion der verfeindeten Schüsse-Banden sind in Stuttgart zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Werden sie ausgewiesen?
Der Sonderstab Gefährliche Ausländer, für Abschiebungen zuständig, dürfte das Urteil mit Interesse registrieren: Das Landgericht Stuttgart hat zwei 25 und 31 Jahre alte Angehörige einer schießwütigen multiethnischen Gruppierung am Freitag zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb Jahren und dreieinhalb Jahren verurteilt. Unter anderem sollen die kurdischen Iraker einem Schuldner aus den eigenen Reihen eine „Kugel in den Kopf“ angedroht haben, sollte er nicht zahlen. Der 25-Jährige gilt Ermittlern als „relevantes Führungsmitglied“ der Zuffenhausen/Göppingen-Gruppe – und war selbst offenbar nur wegen einer Verwechslung einem tödlichen Maschinenpistolen-Attentat in einer Göppinger Bar im Oktober 2024 entgangen.