Ein Bericht von Hessenschau.de zeigt die konsequente Haltung der Stadt Frankfurt am Main im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Seit Einführung der städtischen Ferienwohnungssatzung im Jahr 2018 wurden Maßnahmen ergriffen, um den knappen Wohnraum zu schützen.

Bilanz der Maßnahmen und Bußgelder

In den vergangenen sieben Jahren wurden 1.144 Wohneinheiten identifiziert, die ohne Genehmigung als Ferienwohnung genutzt wurden. Diese Einheiten, mit einer Gesamtfläche von knapp 50.000 Quadratmetern, wurden dem Wohnungsmarkt zurückgeführt.

Der Höhepunkt der Aufdeckungen lag im Jahr 2019 mit 379 illegalen Wohnungen. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 15 Wohnungen. Die Satzung wurde 2018 erlassen und im Jahr 2023 um weitere fünf Jahre verlängert.

Als Folge der Verstöße wurden seit 2018 Bußgelder in Höhe von über 2,1 Millionen Euro festgesetzt. Zudem wird bei ungenehmigter Nutzung die weitere Vermietung untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Schaden durch Wohnraumverknappung

Die Stadt betont, dass der Hauptschaden in der Entziehung von dringend benötigtem Wohnraum liegt. Dies führe mittelbar zu Wohnraumverknappung und einem Anstieg der Mietpreise. Ein monetärer Schaden ist laut Stadt nicht bezifferbar.

Regeln für die legale Vermietung

Wohnungseigentümer und Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) müssen eine Genehmigung der Bauaufsicht beantragen. Mit Genehmigung darf der Wohnrauminsgesamt sechs Wochen pro Jahr als Ferienwohnung vermietet werden. Längerfristige Untervermietungen an Zielgruppen wie Studenten oder Fachkräfte sind ohne diese Genehmigung möglich, benötigen aber die Zustimmung des Eigentümers.